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10.07.20 / Geldpolitik / Flucht ins Bargeld ist keine Lösung / Der IWF hat Pläne vorgelegt, um eine Umgehung von Negativzinsen beim Sparen zu verhindern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 28 vom 10. Juli 2020

Geldpolitik
Flucht ins Bargeld ist keine Lösung
Der IWF hat Pläne vorgelegt, um eine Umgehung von Negativzinsen beim Sparen zu verhindern
Wolfgang Kaufmann

Viele Menschen hierzulande glauben, das Horten von Bargeld sei der beste Schutz gegen die Erhebung von Negativzinsen auf Bankguthaben. Doch dies ist ein Trugschluss. Der Staat und die Europäische Zentralbank (EZB) werden Mittel und Wege finden, auch die Bargeldbesitzer für die „Rettung“ des Euro zur Kasse zu bitten. Welche Instrumente sie dabei einsetzen könnten, zeigen gleich zwei Studien von Mitarbeitern des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit den Titeln „Enabling Deep Negative Rates to Fight Recessions: A Guide“ (Negativzinsen einführen, um Rezessionen zu bekämpfen: Ein Leitfaden) und „Monetary Policy with Negative Interest Rates: Decoupling Cash from Electronic Money“ (Geldpolitik mit negativen Zinssätzen: Entkopplung des Bargeldes vom elektronischen Geld).

Preisaufschläge für Barzahler

Das Ganze läuft darauf hinaus, eine Parallelwährung zu schaffen, welche sich „elektronisches“ beziehungsweise „digitales Geld“ oder „Buchgeld“ nennt. Darunter fielen zum Beispiel Spareinlagen oder Guthaben auf Girokonten. Hierfür wären satte Negativzinsen zu entrichten. Gleichzeitig soll dann auch das Bargeld im selben Maße wie das Buchgeld abgewertet werden. Verlangen die Banken also fünf Prozent Negativzinsen auf das virtuelle Geld, so müsste das Bargeld letztlich ebenfalls fünf Prozent an Wert verlieren, damit ein Gleichstand eintritt. Oder der Wertverlust des Bargeldes übersteigt den des Buchgeldes sogar noch, was den Besitz von real existierenden Banknoten komplett unattraktiv machen würde.

Wie aber ließe sich eine solche Abwertung beziehungsweise Schlechterstellung des Bargeldes in der Praxis bewerkstelligen? Auch hierauf haben die IWF-Ökonomen Antworten. So könnten alle Preise in digitalem Geld ausgezeichnet werden. Die wären dann für jene gültig, welche ihre Rechnungen per Banküberweisung oder Karte begleichen. Wer auf Barzahlung bestehe, müsse einen vom Gesetzgeber festgelegten Aufschlag akzeptieren. Wenn der Artikel beispielsweise zehn Euro koste, hätte der Barzahler zehn Euro und 50 Cent hinzublättern. Auf diese Weise würde er gleichfalls mit fünf Prozent „Zinsen“ zur Rettung der europäischen Gemeinschaftswährung beitragen. Im Prinzip bestünde aber auch die Möglichkeit, den Preis für Barzahler noch höher anzusetzen, also in der Größenordnung von elf Euro. Dann dürfte das Thema Bargeld für die meisten Menschen erledigt sein.

Dass diese Gedankenspiele angesichts der durch die Corona-Pandemie noch deutlich verschärften Eurokrise schneller Realität werden könnten als gedacht, ergibt sich aus dem Umstand, dass Chris-

tine Lagarde, die langjährige Chefin des IWF, unter deren Ägide die beiden Denkschriften entstanden sind, jetzt an die Spitze der Europäischen Zentralbank gerückt ist.