23.04.2024

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24.07.20 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30 vom 24. Juli 2020

Meldungen

Kritik am Zentralrat

Berlin – Die Zusammenarbeit von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) wird seit der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 2019 aus den Reihen der Unionsfraktion im Bundestag in Frage gestellt. In seinem Jahresbericht hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa“ (ATIB) erstmals der türkischen rechtsextremistischen Bewegung „Graue Wölfe“ zugeordnet. Die ATIB ist die mitgliederstärkste Organisation innerhalb des ZMD. Der islamische Dachverband ist wiederum einer der Ansprechpartner des Bundesinnenministers bei der sogenannten Islamkonferenz. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), forderte den ZMD auf, sich von der ATIB zu trennen, wenn er weiterhin Gesprächspartner des deutschen Staates sein wolle.N.H.





Weniger Verkehrstote

Berlin – Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland 3046 Verkehrstote. Das sind weniger als in jedem anderen Jahr. Noch 1970 waren es mit mehr als 21.000 ungefähr sieben Mal so viele. Mit einer Ausnahme waren 2019 bei allen Verkehrsteilnehmern die jeweiligen Zahlen rückläufig. Nur die Zahl der zu Tode gekommenen Radfahrer stieg. Zwar ereignen sich die meisten Unfälle innerhalb von Ortschaften, aber die meisten Toten waren auf Autobahnen und Landstraßen zu beklagen. Im laufenden Jahr hat die Corona-Seuche zu einem Rückgang der Unfallzahlen geführt. Das Polizeipräsidium Niederbayern hat mitgeteilt: „Wurden an einem normalen, ruhigen Tag etwa 100–120 Verkehrsunfälle aufgenommen, hatten wir im Laufe der Woche täglich nur etwa 40–50 Unfälle. Zumindest bei der Verkehrsunfallstatistik wirkt sich Corona also sehr positiv aus.“ Zur Zunahme der Unfälle mit Radfahrern hat die Polizei Münster mitgeteilt, dass Radfahrer jeden zweiten Verkehrsunfall, an dem sie beteiligt sind, selbst verursachen.F.B.





Paritätsgesetz gekippt

Weimar – Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das sogenannte Patitätsgesetz, das den Parteien starre paritätische Qutoten für die Aufstellung der Landeslisten vorgibt, für nichtig erklärt, denn es „beeinträchtigt die ... Bürger in ihrem Recht auf freie und gleiche Wahlen ... und politische Parteien in ihrer Betätigungs- und Programmfreiheit sowie in ihrem Recht auf Chancengleichheit“. Das Votum erging mit sechs gegen drei Stimmen. Gegen das im vergangenen Jahr von den damaligen Regierungsfraktionen der Linkspartei, der SPD und der Grünen erlassene Landesgesetz hatte die AfD geklagt. Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird bundesweite Bedeutung beigemessen, da es auch in anderen Bundesländern die Forderung nach einer Paritätsregelung gibt und sich bislang noch kein Verfassungsgericht dazu geäußert hatte.M.R.