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31.07.20 / afrikanische Schweinepest / Angst vor der Symbolik von Zäunen / Nach einem Ausbruch der Virusinfektion in Osteuropa: Ländervertretung lockert die Bestimmungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31 vom 31. Juli 2020

afrikanische Schweinepest
Angst vor der Symbolik von Zäunen
Nach einem Ausbruch der Virusinfektion in Osteuropa: Ländervertretung lockert die Bestimmungen
Norman Hanert

Als Dänemark im vergangenen Jahr an der Grenze zu Schleswig-Holstein einen Wildschweinzaun aufstellte, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) vom Königreich fernzuhalten, löste dies hierzulande noch Kommentare wie „grenzwertiger Zaun“ oder „Symbol der Trennung“ aus. Inzwischen haben Sachsen und Brandenburg entlang von Neiße und Oder mobile Zäune aufgestellt. 

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde vor Kurzem mit der Aufstellung einer 60 Kilometer langen, temporären Wildschutz-Barriere aus Draht begonnen, um infizierte Wildschweine aus Richtung Hinterpommern fernzuhalten. 

Bis Jahresende stellt das Land einen Zaun auf, der von Pomellen bis nach Eggesin führt. Zudem wird auch auf Usedom ein Wildschutzzaun errichtet. Der Deutsche Bauernverband hält solche provisorischen Zäune allerdings nicht für ausreichend. In einem Interview sagte Vizeverbandschef Werner Schwarz: „Eine Rotte, die etwa durch wildernde Hunde unter Druck gerät, überwindet die Hindernisse im Nu.“ Der Bauernverband favorisiert stattdessen einen festen Zaun. Laut dem Verbandsvertreter habe man eine solche Lösung schon diskutiert, als sich die Seuche in Osteuropa auszubreiten begann. Vor gut zwei Jahren sei man wegen der Symbolik eines neuen Eisernen Vorhangs jedoch ausgebremst worden, so der Vizechef des Deutschen Bauernverbands.

Mittlerweile rücken die Funde infizierter Tiere jedoch immer näher: Erst vor wenigen Wochen ist in der Neumark, nur zehn Kilometer östlich der Oder, ein totes Wildschwein aufgefunden worden, das mit Afrikanischer Schweinepest infiziert war. Den jüngsten Fall meldete die oberste polnische Veterinärbehörde aus Masuren. Dort wurde in einem Schweinehaltungsbetrieb im Raum Treuburg ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinegrippe festgestellt. Insgesamt registrierten die polnischen Behörden von Jahresanfang bis Ende Juni bereits 2717 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Dies ist mehr als im Gesamtjahr 2019.

Mit der weiteren Ausbreitung der Schweinepest scheinen zumindest unter hiesigen Landespolitikern die Bedenken vor der Symbolikwirkung eines festen Zauns zu verblassen. Auf Antrag von Rheinland-Pfalz und Sachsen hat der Bundesrat am 3. Juli einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Die Ländervertretung will mit der Reform das Aufstellen von Wildzäunen erleichtern, um generell die Eindämmung von Tierseuchen zu erleichtern.

Künftig soll es nach dem Willen der Bundesländer möglich sein, Wildzäune auch schon vorsorglich aufzubauen, um Populationen vor einer Ansteckung zu schützen. Die aktuelle Rechtslage sieht noch strenge Anforderungen vor, die aus Sicht des Bundesrats die Prävention erschweren: So sind Absperrungen bislang nur dort zulässig, wo sich an der Tierseuche bereits erkrankte oder verdächtige Tiere aufhalten. Ob die gesetzlichen Hürden gesenkt werden, hängt nun vom Bundestag ab, der sich mit den Änderungsvorschlägen befassen muss. 

Hinter dem Vorstoß der Ländervertretung stehen nicht zuletzt Befürchtungen vor massiven wirtschaftlichen Verlusten. Bereits beim ersten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest auf dem Gebiet der Bundesrepublik drohen Exportstopps für Schweinefleisch.