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21.08.20 / Bundestagswahl / Der CDU/CSU droht gleich eine doppelte Gefahr / Die SPD könnte der Union sowohl mit einer Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als auch mit einem Bruch der Koalition schaden

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34 vom 21. August 2020

Bundestagswahl
Der CDU/CSU droht gleich eine doppelte Gefahr
Die SPD könnte der Union sowohl mit einer Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als auch mit einem Bruch der Koalition schaden
Norman Hanert

Viele Statistiken liefern bislang nur ein Zerrbild der dramatischen Lage in vielen Wirtschaftsbranchen. Wie extrem die ökonomischen Folgen der Corona-Krise wirklich sind, wird vielen Bürgern vermutlich erst im Wahljahr 2021 voll bewusst werden.

Wie wenig aussagekräftig viele derzeitige Wirtschaftsstatistiken sind, zeigt das Beispiel Italien. Erst wenige Wochen ist es her, dass Ministerpräsident Giuseppe Conte unter Hinweis auf die Coronavirus-Pandemie Druck auf die EU-Partner machte, damit schuldenfinanziert Hunderte Milliarden Euro für einen „Wiederaufbaufonds“ mobilisiert werden. Im Kontrast dazu überraschte unlängst die Banca d’Italia mit Daten, wonach im Juni bei den italienischen Banken ausgerechnet der Berg an nicht mehr bedienten Krediten deutlich kleiner geworden ist. Laut den Daten soll das Volumen fauler Kredite binnen eines Monats von 71,2 auf 68,1 Milliarden Euro Ende Juni gesunken sein. Die unerwartet günstige Entwicklung wurde mittlerweile sogar schon als „italienisches Wunder“ bezeichnet. 

Die Magie hinter dem scheinbaren Wunder besteht allerdings lediglich im Rückgriff auf eine Sonderregelung. Bereits im März hatte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) unter Leitung des Spaniers José Manuel Campa beschlossen, dass Banken Kredite, die wegen der Corona-Krise gestundet werden, zunächst einmal nicht als Kreditausfall deklarieren müssen. Die Bankenaufsicht verschafft mit der Regelung den europäischen Banken zwar für den Moment Erleichterung, mit dem Andauern der Regelung staut sich aber bei den Banken ein Berg von Schrottkrediten an, der irreführenderweise als werthaltig in den Büchern steht.

Verlängerung bis März 2021 geplant

Wirtschaftsdaten, die nicht zum pandemiebedingten Wirtschaftseinbruch passen wollen, halten derzeit nicht nur italienische Statistiker bereit. So ist in Deutschland trotz der Corona-Krise die Zahl von Insolvenzanträgen von Unternehmen in diesem Frühjahr deutlich rückläufig gewesen. Hinter dem Phänomen steckt ein „Insolvenzmoratorium“, das die Bundesregierung im März auf den Weg gebracht hat. Laut der Sonderregelung müssen Unternehmen, die Corona-bedingt in die Insolvenz rutschen, keinen Insolvenzantrag stellen, der normalerweise in solchen Fällen vorgeschrieben ist. Die Sonderregelung gilt zunächst bis September. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat inzwischen signalisiert, dass sie überschuldete Firmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien will. Zur „Bild“ sagte die SPD-Politikerin: „Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen.“ Unionspolitiker signalisierten inzwischen Bereitschaft, die Regelung zu verlängern, aber nur bis Ende dieses Jahres. Dafür sprechen aus Sicht der Union nicht nur ordnungspolitische, sondern auch wahltaktische Gründe.

Denn zerbricht die Große Koalition nicht vorzeitig und finden regulär im Herbst 2021 Bundestagswahlen statt, ist bei einer Verlängerung der Ausnahmeregelung bis März die Wahrscheinlichkeit groß, dass nur sechs Monate vor der Bundestagswahl eine Insolvenzwelle über das Land hereinbricht. Was auf Deutschland dabei zukommen könnte, macht eine Prognose der Auskunftei Creditreform deutlich. Der Wirtschaftsdienst schätzt die Zahl sogenannter Zombie-Unternehmen in Deutschland schon derzeit auf 550.000. Bei einer Verlängerung der Insolvenzantragspflicht bis März 2021 rechnet Creditreform hingegen mit bis zu 800.000 insolvenzreifen Firmen. Die Folgen einer derartigen Riesenwelle von Firmenpleiten samt steigenden Arbeitslosenzahlen und Kreditausfällen bei den Banken würden vermutlich vor allem dem Bundeswirtschaftsminister angelastet werden und den stellt die Union. 

Insofern hat die SPD ein Interesse an einer Verlängerung der Insolvenzregelung, und da sie mit Lambrecht den Bundesjustizminister stellt, auch die entsprechenden Möglichkeiten, denn der Justizminister ist federführend zuständig. Sie hat es maßgeblich in der Hand, eine Verlängerung bis Ende März voranzutreiben.

Möglich ist auch, dass die Sozialdemokraten die Insolvenzregelung oder ihre Forderung nach abermaliger Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zum Anlass nehmen, die Koalition vorzeitig platzen zu lassen. Eine baldige Neuwahl würde die Unionsparteien auf dem falschen Fuß erwischen, denn der Machtkampf um den CDU-Parteivorsitz ist bislang ungeklärt. Über die Frage, wer als Kanzlerkandidat antritt, will die Union erst Anfang 2021 entscheiden. Im Kontrast dazu haben die Sozialdemokraten mit der erstaunlich frühen Nominierung von Olaf Scholz als Kanzlerkandidaten und der Diskussion um Koalitionsmodelle faktisch bereits den Startschuss zum Bundestagswahlkampf gegeben.