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21.08.20 / Synagoge / Jüdisches Gotteshaus erhält Betriebserlaubnis / Verzögerung wegen fehlender Genehmigungen – Verstöße sind inzwischen verjährt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34 vom 21. August 2020

Synagoge
Jüdisches Gotteshaus erhält Betriebserlaubnis
Verzögerung wegen fehlender Genehmigungen – Verstöße sind inzwischen verjährt

Die Regionalregierung hat offiziell die Genehmigung zur Inbetriebnahme der Synagoge auf der Insel Lomse in Königsberg erteilt. In der von der Regionalen Agentur für Architektur, Stadtplanung und -Entwicklung erteilten Genehmigung ist vermerkt, dass die gemeinnützige Organisation „Fonds für den Bau einer Synagoge in Kaliningrad“ die Erlaubnis erhalten hat, das Gebäude mit einer Gesamtfläche von fast 2800 Quadratmetern und fünf Stockwerken Höhe in Betrieb zu nehmen. 

Die Baugenehmigung für das Gotteshaus wurde im Juni 2015 erteilt, und die Synagoge wurde bereits im November 2018 feierlich eröffnet. Die Eröffnungszeremonie war symbolträchtig auf den 80. Jahrestag der sogenannten Reichskristallnacht gelegt worden. An der Eröffnung nahmen der Oberrabbiner von Russland sowie der deutsche Botschafter in Russland teil. Trotz der Tatsache, dass es keine offizielle Genehmigung der Aufsichtsbehörden für die Inbetriebnahme der Synagoge gab, wurde sie genutzt und Veranstaltungen darin abgehalten. Bald schon eröffnete darin auch eine koschere Kantine. Für die  Einrichtung eines Bewirtungsbetriebs sind jedoch eine Reihe von Genehmigungen von Institutionen wie der Verbraucherschutzaufsicht, der Brandinspektion und weiterer Fachdienste einzuholen.

Am 17. September 2019 wurde die Synagogen-Stiftung von den Aufsichtsbehörden angewiesen, die Verstöße beim Bau der Synagoge zu korrigieren. Die Frist für die Ausführung war der 7. Oktober 2019. Die Stiftung war jedoch nicht in der Lage, die Verstöße zu beheben. Am 26. November 2019 verfasste die Regionale Agentur für Architektur und Stadtplanung dann ein Protokoll über die Verwaltungsverstöße und reichte Klage ein. Als dann die Gerichtsverhandlung am 15. Januar 2020 stattfand, war die Verjährungsfrist für die Verwaltungshaftung bereits abgelaufen, sodass die Klage abgewiesen wurde. Worin genau die Verstöße während des Baus bestanden, war der Gerichtsentscheidung nicht zu entnehmen. Es gab auch keine Kommentare seitens der Synagogen-Stiftung zu den Ursachen für die Verzögerung bei der Inbetriebnahme.

Das Gebäude der neuen Synagoge wurde an der Stelle des vorherigen Gebäudes errichtet, das in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zerstört wurde. Seine Höhe beträgt 36 Meter, die Fassade besteht aus historischen Materialien. Die Synagoge umfasst zwei Gebetsräume, Räume für Kindergarten und Schule sowie für Rituale und Feste, einen Lesesaal und weitere Räume. J.T.