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28.08.20 / Hochschulpolitik / Anja Karliczek auf den Spuren Donald Trumps / Studenten, die in Deutschland nicht an Uni-Veranstaltungen teilnehmen, bekommen auch kein Visum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35 vom 28. August 2020

Hochschulpolitik
Anja Karliczek auf den Spuren Donald Trumps
Studenten, die in Deutschland nicht an Uni-Veranstaltungen teilnehmen, bekommen auch kein Visum
Bodo Bost

Donald Trump hat es vorgemacht, die Bundesregierung macht es ihm nach. Sie verweigert Visa für Online- und Fern-Studenten. Groß war die Aufregung, als der US-amerikanische Präsident ausländische Studenten auszuweisen drohte, wenn ihre Hochschulen keine Präsenzlehre anbieten. Die Bundesregierung reagierte empört. Während in den USA jedoch ein Bundesgericht die Entscheidung von Trump revidiert hat, wandelt nun die Bundesregierung auf Trumps Spuren.

Dabei waren die Vereinigten Staaten Weltspitzenreiter bei Corona, als den rund 9000 deutschen Studenten in den USA die Ausweisung drohte, weil ihre Universitäten wegen der Corona-Pandemie auf Online-Kurse umgestellt hatten. Studierenden-Visa sollte es nur noch für Präsenzkurse geben. Am Ende durften die deutschen Studenten bleiben, weil ein US-Gericht die

Entscheidung aufgehoben hat. US-Gericht bremste Trump aus

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte damals: „Wissenschaft und Forschung leben vom Austausch, gerade vom internationalen Austausch.“ Das müsse auch in Zeiten der Pandemie gelten. Doch jetzt scheint dieses Wort nicht mehr zu gelten, denn die deutsche Bundesregierung verfährt mit ausländischen Studenten ähnlich wie US-Präsident Trump. Demnach werden in Deutschland Visa zurzeit nur an Studenten vergeben, die eine Präsenzpflicht an ihrer Universität nachweisen können.

Das bedeutet, dass es kein Visum für nicht aus der Europäischen Union stammende Studenten gibt, wenn eine Universität im Wintersemester für einen bestimmten Studiengang wegen Corona keine Präsenz-Vorlesungen anbietet. Selbst Studenten, die noch ein gültiges Einreisevisum besitzen, denen aber der Nachweis für Präsenzseminare fehlt, dürfen jetzt nicht mehr einreisen. Sie hängen in ihren Heimatländern fest.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts erklärte inzwischen, mit der Regelung bringe man EU-Recht, das in der Pandemie geschaffen worden sei, zur Anwendung. Allerdings haben weder das ehemalige Mitglied der Europäischen Union Großbritannien noch das immer noch der EU angehörende Frankreich, deren Universitäten bei ausländischen Studenten ebenfalls sehr beliebt sind, ähnliche Regelungen erlassen.