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04.09.20 / US-Universitäten / Wo Weiße systematisch diskriminiert werden / Zusatzpunkte nur für die dunkle Hautfarbe: Asiaten klagen gegen die „Affirmative Action“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36 vom 04. September 2020

US-Universitäten
Wo Weiße systematisch diskriminiert werden
Zusatzpunkte nur für die dunkle Hautfarbe: Asiaten klagen gegen die „Affirmative Action“
Wolfgang Kaufmann

Am 24. September 1965 unterzeichnete US-Präsident Lyndon B. Johnson die „Executive Order 11246“. Darin wurden erstmals sogenannte „Affirmative Action“-Maßnahmen vorgeschrieben, deren Zweck darin bestehen sollte, Chancengleichheit zu schaffen. In den Jahrzehnten danach führte die daraus resultierende „positive Diskriminierung“ von Nichtweißen allerdings zu einer wachsenden negativen Diskriminierung des Rests der Bevölkerung. 

Das gilt inzwischen auch für den Zugang zum Hochschulstudium. So können Bewerber bei Eignungstests an der University of Michigan maximal 150 Punkte erreichen. 20 davon gibt es dabei schon mal für „sozioökonomische Benachteiligung“ und weitere 20 für die Zugehörigkeit zu einer „unterrepräsentierten rassisch-ethnischen Minderheit“.

„Es gibt keine gute Diskriminierung“

Hieraus resultierten diverse Klagen. Darüber hinaus kritisierten Bildungswissenschaftler wie Richard Sander und Stuart Taylor, die Affirmative-Action-Praxis führe zu mehr Studienabbrüchen. Trotzdem wurde diese beibehalten, was sogar für die Eliteuniversität Harvard galt. Als Folge waren die Studienanfänger von 2017 erstmals mehrheitlich nichtweiß: Asiaten, Schwarze, Latinos und Indianer machten nun 50,8 Prozent der Erstsemester aus. 

Allerdings fühlten sich die Asiaten gegenüber den Schwarzen zurückgesetzt und verklagten die Hochschule. Unterstützung erhielten sie dabei vom US-Justizministerium, welches den Standpunkt vertrat, dass Harvard gegen zentrale Bürgerrechte verstoße. „Es gibt keine ‚gute‘ Diskriminierung“, konstatierte der Experte für Bürgerrechte im Justizministerium (Assistant Attorney General for the Civil Rights Division of the Department of Justice) Eric Dreiband. 

In erster Instanz gewann indes die Universität, welche vorbrachte, Vielfalt führe zu mehr Exzellenz bei der Ausbildung. Allerdings steht demnächst die Revision vor einem Bundesgericht an. In den vergangenen zwei Jahren hat das Justizministerium auch die Affirmative-Action-Richtlinien von Yale, der zweiten großen Eliteuniversität der USA, untersucht. 

Hochschulen bleiben stur

Dabei kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass es in Yale eine rechtswidrige Unterscheidung der Studenten nach Rassen und ethnischen Merkmalen gebe, welche für „Stereotypen, Erbitterung und Spaltung“ sorge. Im Vergleich zu schwarzen Bewerbern mit der gleichen Qualifikation für ein Studium in Yale lägen die Chancen von Weißen oder Asiaten, immatrikuliert zu werden, um 75 bis 90 Prozent niedriger.

Das bezeichnete die Universitätsleitung laut „Washington Post“ als „unbegründete, vorschnelle Anschuldigung“ und kündigte an, nicht von der bisherigen Zulassungsprozedur abzuweichen. Deshalb wird es nun wohl bald auch Klagen gegen Yale geben. Der Ausgang der Gerichtsverfahren dürfte ebenso ungewiss sein wie die endgültige Entscheidung im Falle Harvard. 

Immerhin hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten 2016 mit knapper Mehrheit geurteilt, dass es den Hochschulen in den USA erlaubt sei, Bewerber nach ganz unterschiedlichen Kriterien und nicht nur nach ihren Zeugnisnoten auszuwählen.