26.04.2024

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18.09.20 / Aufgefallen / Das Recht der Haupstadt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38 vom 18. September 2020

Aufgefallen
Das Recht der Haupstadt

Was war das doch für ein Tumult, als vor zwei Wochen im Berliner Regierungsviertel Zehntausende gegen die Corona-Maßnahmen des Bundes und der Länder auf die Straßen gingen! Vor allem Innensenator Geisel musste mit dem Verbot der Demonstration eine herbe Niederlage einstecken, als gleich zwei Verwaltungsgerichte die Proteste genehmigten. Zu offensichtlich war der Versuch, mittels Gesundheitsschutz eine politisch nicht genehme Veranstaltung unterbinden zu wollen.

Um sich bei künftigen Ereignissen nicht noch einmal zu blamieren, beschloss der Berliner Senat auf Geisels Initiative hin in der folgenden Woche eine allgemeine Maskenpflicht für Demonstrationen ab 100 Teilnehmern. 

Ob damit jedoch tatsächlich der Willkür ein Ende bereitet ist, darf indes bezweifelt werden. Am vergangenen Wochende startete in Berlin das beliebte „Festival of Lights“, bei dem an den Abenden rund 100 Wahrzeichen der Hauptstadt kunstvoll angestrahlt werden. Den größten Andrang gab es erwartungsgemäß vor dem Brandenburger Tor und auf der Straße Unter den Linden, weshalb die Stadt vorab weite Teile der Flaniermeile für den Autoverkehr sperrte. Und so konnte wer dort am Sonnabend spazierenging, tausende Menschen beobachten, wie sie fröhlich die kunstvollen Illuminationen bestaunten. 

Allerdings trug kaum einer der Flaneure einen Mund-Nasen-Schutz – und kein einziger Ordnungshüter griff ein. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Maskenpflicht noch immer ein flexibel einsetzbares Mittel ist. neh