27.04.2024

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25.09.20 / Aufgefallen / Angriff auf die demokratische Grundordnung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39 vom 25. September 2020

Aufgefallen
Angriff auf die demokratische Grundordnung
Hans Heckel

Mit einem „Gesetz über die Versammlungsfreiheit“ plant der rot-rot-grüne Berliner Senat, das Demonstrationsrecht in der Hauptstadt für Andersdenkende empfindlich zu beschneiden. Das Gesetz legt damit die Axt an einen Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Konkret soll eine Demonstration verboten werden können, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ oder wenn dort „zum Hass aufgestachelt“ werde. Dabei bezieht sich das Gesetz allein auf (wirklich oder vermeintlich) rechtsradikale Demos; linksextremistische und radikalislamische werden völlig ausgeblendet. Etliche, offenbar bewusst willkürlich auslegbare Formulierungen legen offen, dass es um ein gezieltes Instrument geht, unliebsame Demonstrationen verbieten zu können.

Es ist kaum anzunehmen, dass die neue Regelung einer Prüfung durch die Justiz standhält. Zu eklatant ist der grundgesetzwidrige Charakter des Vorhabens. Allerdings macht der Vorstoß sichtbar, wie weit sich auch Grüne und sogar Sozialdemokraten von Geist und Inhalt des Grundgesetzes und der freiheitlichen Ordnung der Bundesrepublik entfernt und sich gegen sie gestellt haben. Das lässt frösteln angesichts der Erfahrungen, welche nicht nur Deutschland im 20. Jahrhundert machen musste. 

Offensichtlich droht Demokratie und Bürgerrechten Gefahr aus einer Ecke, die bisher kaum jemand im Blick hatte.