19.04.2024

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25.09.20 / Polizeieinheiten / US-Pendants zur deutschen Bundespolizei

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39 vom 25. September 2020

Polizeieinheiten
US-Pendants zur deutschen Bundespolizei

In den deutschen Medien ist viel von paramilitärischen Sonderpolizeieinheiten die Rede, die angeblich mit besonderer Härte gegen Demonstranten vorgehen. In Portland sollen sie willkürlich Menschen festgenommen haben, ohne sich als Polizei zu identifizieren, und dabei unmarkierte Zivilfahrzeuge benutzt haben. Diese Polizeieinheiten gibt es tatsächlich. Sie unterstehen verschiedenen Bundesbehörden, eine einheitliche uniformierte Bundespolizei kennen die USA nicht. 

Trump hat diese Polizeikräfte eingesetzt, um in Städten wie Portland, Seattle, Kansas City und Chicago Gebäude von Bundesbehörden zu schützen, die regelrecht belagert werden. Hier agieren Behörden mit sich überschneidenden Aufgaben wie das zivile FBI, der US Marshal Service, das Heimatschutzministerium oder die Einwanderungsbehörde ICE, um nur einige zu nennen. Außer dem FBI verfügen alle über eigene uniformierte Kräfte, die auch zum Einsatz bei Demonstrationen und gewalttätigen Protesten ausgebildet sind. Die Trump-Administration hat nun in verschiedenen Städten kleinere Kontingente eingesetzt, so etwa 150 Beamte in Chicago oder wenige Dutzend in Portland. Ihr Einsatz ist wegen teilweise brutaler Taktiken und dem Einsatz von Gummigeschossen umstritten. 

Eine Executive Order Trumps erlaubt auch den Einsatz von Bundespolizei zum Schutz von Denkmälern. Das FBI hat im Rahmen der Operation „Legend“ Ermittler in zahlreiche Städte geschickt, um den Behörden vor Ort bei der Strafverfolgung zu helfen. 

Die angeblich anonym in Portland operierenden Polizisten gehörten laut der Website www.snopes.com zur Einwanderungsbehörde ICE. Sie hatten Zivilfahrzeuge bei Festnahmen von Straftätern genutzt und dabei reguläre Dienstabzeichen, Uniformen und Polizeimarken getragen, aus Sicherheitsgründen jedoch keine Namensschilder. Denn BLM und Antifa greifen mittlerweile auch die Angehörigen von Polizeibeamten an.F.L.