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25.09.20 / Kolumne / Sonderrechte für Radler

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39 vom 25. September 2020

Kolumne
Sonderrechte für Radler
Theo Maass

Im August dieses Jahres starben in Berlin zwei Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall. Seit Jahresbeginn sind mittlerweile 13 Radfahrer auf den Straßen der deutschen Hauptstadt zu Tode gekommen. 2019 waren es nur sechs. 2018 immerhin elf und 2017 zehn. Die Tendenz ist also steigend. 

Gleichzeitig versucht die grüne Verkehrssenatorin Regine Günther den Straßenraum zugunsten der Radfahrer neu zu verteilen. In den Medien steht zu lesen, welch angeblich wichtigen Beitrag Radfahrer bei dem Kampf um das angeblich bedrohte Klima spielen. Sind Radfahrer also bessere Menschen? Sind sie gar – zumindest moralisch – mit Sonderrechten ausgestattet? Oder ist am Ende eine möglicherweise zunehmende Aggressivität der Radfahrer an der Zunahme der Todesfälle mitschuldig? Eine Vielzahl von Autofahrern, aber auch Fußgängern, klagt über eine wachsende Rücksichtslosigkeit von Radfahrern anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. 

Dazu passt ein Fall, der im Juli vor Gericht verhandelt wurde. Ein Radfahrer hatte in Berlin-Treptow das Rotlicht einer Ampel missachtet. Ein neben ihm stehender Feuerwehrmann verfolgte mit seinem Auto den Rotlichtsünder und stoppte ihn schließlich. Der Radler bespuckte den Autofahrer und pöbelte „Verpiss dich!“ Der Autofahrer stieg aus, packte den Radfahrer und beschimpfte ihn gleichfalls. 

Der Richter verurteilte den Autofahrer wegen Nötigung und leichter Körperverletzung zu 50 Tagessätzen à 80 Euro und drei Monaten Fahrverbot. Dann machte der Richter seine Sicht der Dinge deutlich: „Sie haben nicht die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsordnung durchzusetzen.“ Obwohl der Radfahrer unstreitig die Rote Ampel missachtet hatte, ging er unbeschadet aus dem Gerichtssaal. Ein ganz schlechtes Zeichen für die übrigen Verkehrsteilnehmer in Berlin.