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25.09.20 / Zwischenruf / Verantwortung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39 vom 25. September 2020

Zwischenruf
Verantwortung
Erik Lommatzsch

Gern sprechen Politiker davon, dass sie „Verantwortung übernehmen“ würden. Die „Verantwortlichen“ treffen Entscheidungen und verfügen über den Einsatz der von der Gemeinschaft, vom Volk aufgebrachten Steuermittel – zum Wohle eben dieses Volkes.

So sollte es idealerweise ablaufen, nur spielt die Wirklichkeit nicht immer mit. Spätestens, wenn ein Problem auftritt, das hätte vermieden werden können, stellt sich die Frage, was es mit der „Verantwortung“ so auf sich hat. Die Definitionen des Begriffs sind vielfältig. Man kann es etwa mit dem „Gabler Wirtschaftslexikon“ zunächst allgemein formulieren. 

Hier wird mit „Verantwortung“ der „Umstand bezeichnet, dass jemand gegenüber einer Instanz für sein Handeln Rechenschaft abzulegen hat“. Die vielbenutzte Internet-Enzyklopädie „Wikipedia“ wird in dem entsprechenden Artikel bereits einleitend ein wenig konkreter. „Verantwortung“ gilt hier als „die (freiwillige) Übernahme der Verpflichtung, für die möglichen Folgen einer Handlung einzustehen und gegebenenfalls dafür Rechenschaft abzulegen oder Strafen zu akzeptieren“.

Dass Politiker für die Folgen ihrer Entscheidungen oder auch die der ihnen untergebenen Mitarbeiter spürbar einstehen, wie es beispielsweise ein persönlich haftender Unternehmer tun muss, ist seit Langem nicht mehr in Mode. Eine bekannte rühmliche Ausnahme einer nun auch schon weiter zurückliegenden Zeit ist Rudolf Seiters. Dieser war Bundesinnenminister im Kabinett Kohl. Anfang Juli 1993 trat er von seinem Posten zurück. Der CDU-Politiker zog damit die Konsequenzen aus dem GSG-9-Einsatz am Bahnhof von Bad Kleinen. Die geplante Verhaftung zweier Angehöriger der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) hatte mit dem Tod eines Polizeibeamten und dem Suizid eines Terroristen geendet. Seiters fühlte sich als Minister verantwortlich für die missglückte Aktion. 

Ganz anders Bundesaußenminister Joseph – er selbst bevorzugt das joviale „Joschka“ – Fischer. Der Grünen-Politiker, der ab Herbst 1998 amtierte, sah sich in der sogenannten Visa-Affäre mit Vorwürfen konfrontiert. „Nicht jeder Zweifel an der Rückkehrbereitschaft“ rechtfertige die Ablehnung eines Besuchs-Visums, so ein Erlass des Auswärtigen Amtes im Jahr 2000. Eine erhebliche Anzahl von Missbrauchsfällen wurde in der Folge verzeichnet. Besonders viele Visa hatte die deutsche Botschaft in der Ukraine erteilt. Die rot-grüne Regierung nahm den Erlass später selbst zurück. 

Fischer erklärte im Februar 2005: „Für mögliche Versäumnisse und Fehler trage ich die politische Verantwortung.“ Mit der lautstark und offenbar völlig unreflektiert vorgetragenen Aussage hatte es für ihn sein Bewenden.

Nun legen nicht alle Politiker die demonstrative Arroganz eines Joseph Fischer an den Tag, teilen aber wohl vielfach dessen Verständnis von „Verantwortung“. Das Grundgesetz ist hier erschreckend hilfreich, heißt es doch in Artikel 34: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Lediglich „Vorsatz“ oder „grobe Fahrlässigkeit“ wären Gründe, anders zu entscheiden.

Beides ist Ermessensfrage und welcher Richter wird Politikern schon Derartiges nachsagen wollen? So stellte sich die Lage bis gerade eben dar.

Nun hat das Verwaltungsgericht Köln eine Entscheidung getroffen, mit der „Rechtsgeschichte geschrieben“ wird, so der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.Bärbel Dieckmann, Oberbürgermeisterin von Bonn von 1994 bis 2009, muss eine Million Euro Schadensersatz zahlen, ebenso der ehemalige Stadtdirektor. 

Grund sind die Vorgänge um den Bau des „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Die Kosten waren von 140 auf 200 Millionen angewachsen, der Investor verfügte von vornherein nicht über das notwendige Eigenkapital. Von einem „Millionengrab“ war die Rede. Der Stadtrat sei durch Frau Dieckmann nicht hinreichend über Bürgschaften Bonns – und damit letztendlich der Steuerzahler – informiert worden, so das Gericht.

Der bedenkenfreie Umgang mit den Mitteln der Gemeinschaft ist in diesem Fall mit einer spektakulär hohen Summe geahndet worden, für die übrigens auch keine Haftpflichtversicherung einsteht, da Frau Dieckmann eben „grob fahrlässig“ gehandelt hat. 

Sollte das Urteil nicht noch revidiert werden oder gar Schule machen, wäre es ein positives Signal zum Thema „Politiker-Verantwortlichkeit“.