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09.10.20 / EU-Politik / Kleiner Schritt zur „europäischen Lösung“ / Mit einer Asylrechtsreform will Brüsseler Kommission das Zuwandererproblem in den Griff kriegen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41 vom 09. Oktober 2020

EU-Politik
Kleiner Schritt zur „europäischen Lösung“
Mit einer Asylrechtsreform will Brüsseler Kommission das Zuwandererproblem in den Griff kriegen
Bodo Bost

Mit einem neuen Gleichgewicht zwischen „Verantwortung und Solidarität“ hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel versucht, ihre Vorschläge für eine Asylrefrom in der EU rhetorisch geschickt zu verpacken. Vorher konstatierte sie, dass das „alte System nicht mehr funktioniert“. 

Künftig sollen laut dem „New Pact on Migration and Asylum“ alle Immigranten, die auf Lesbos, Sizilien oder den Kanaren und anderswo in der EU ankommen, binnen fünf Tagen erfasst werden. Immigranten, die aus einem Land stammen, aus dem weniger als ein Fünftel der Asylanträge Erfolg haben, sollen in ein sogenanntes Grenzverfahren kommen: ein beschleunigtes Prozedere, an dessen Ende binnen zwölf Wochen die Anerkennung oder, wahrscheinlicher, die Abschiebung steht.

Aber genau das beinhaltete bereits der gescheiterte EU/Türkei-Deal von 2016. Damals sollten die Abgelehnten zurück in die Türkei gebracht werden, aber von den Hundertausenden neuen Asylsuchern auf den griechischen Inseln hat man nur knapp 1000 in die Türkei zurückgeschickt, weil auch bei den Schnellverfahren alle Instanzenwege offenstehen und sich so die Asylverfahren in die Länge schieben.

Das neue Reformpaket, das auf Tempo und Härte setzt, kommt damit widerborstigen Ländern wie Ungarn oder Polen entgegen und baut eine Brücke zu der immer größeren Zahl von Aufnahmeverweigern innerhalb der EU. Sie dürfen auch nach dem neuen Reformvorschlag nicht gezwungen werden, außer in Katastrophenfällen wie 2015, Asylsucher nach einem EU-weiten Schlüssel aufzunehmen. 

Allerdings besteht der Reformvorschlag darauf, dass auch die Aufnahmeverweigerer sich in irgendeiner Weise an der Reform beteiligen, und sei es nur, dass sie die Abschiebungen im Auftrag der EU organisieren. Da das Asylrecht derzeit noch ein Hoheitsrecht jedes einzelnen Mitgliedsstaates ist, – in Deutschland hat es Verfassungsrang und in den osteuropäischen EU-Ländern wurde es im Rahmen der Beitrittsverhandlungen pro forma in den Gesetzeskodex aufgenommen –, kann die EU kein Land zwingen, sich in irgendeiner Weise an einer gesamteuropäischen Asylreform zu beteiligen.  

Dies wäre nur möglich, wenn die EU die gesamte Asylprozedur in die eigenen Hände nimmt. Im Papier ist an mehreren Stellen von einer EU-Asylbehörde die Rede, die in allen EU-Ländern das Asylverfahren unter Brüsseler Regie durchführen könnte. Das ist wohl auch die einzige Möglichkeit, um den Asyltourismus nach Deutschland zu unterbinden.