24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
16.10.20 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42 vom 16. Oktober 2020

Meldungen

Tübingen darf nicht warnen

Stuttgart – Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink hat die Stadt Tübingen aufgefordert, polizeiliche Daten über straffällige Immigranten in einer Liste auffälliger Asylbewerber zu löschen. Zur Begründung führte das FDP-Mitglied das Prinzip der Zweckbindung an. Demnach dürfen Daten, die für staatsanwaltliche Ermittlungen erhoben werden, zunächst nur diesem Zweck dienen. Hintergrund der Aufforderung ist das Vorgehen Tübingens, Daten über Straftaten, die von der Polizei an die Ausländerbehörde fließen, auch anderen städtischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Tübigens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) verwies zur Begründung auf die Notwendigkeit, städtische Mitarbeiter zu schützen: „Zu verlangen, dass ein Sozialarbeiter ahnungslos einem Mann gegenüber sitzen solle, der eine Woche zuvor mit dem Messer auf einen anderen losgegangen ist, ist nicht der Datenschutz, den die Bevölkerung sich wünscht“, so Palmer.N.H.





Komplizierte Reform

Berlin – Gegen die Stimmen der Oppositionsparteien hat die schwarz-rote Koalition am 8. Oktober im Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Bei der Neuregelung haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, künftig die Überhangmandate einer Partei teilweise mit deren Listenmandaten zu verrechnen. Zudem sollen bei Überschreiten der Regelgröße für den Bundestag von 598 Sitzen drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Bei der kommenden Bundestagswahl soll es zunächst noch bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Im Vorfeld der Abstimmung hatten mehrere Wahlrechtsexperten bei einer Anhörung Zweifel vorgebracht, ob die Reformpläne der Regierungskoalition verfassungsgemäß sind. Durchgehend einig waren sich die Sachverständigen, dass die neue Wahlrechtsregelung noch komplexer als das bisherige Gesetz und für Normalbürger in Teilen kaum noch zu verstehen sei.N.H.





Drosten: Zweifel an PCR-Tests

Berlin – Offenbar hegte auch Charité-Virologe Christian Drosten vor Jahren starke Zweifel an der Aussagekraft der sogenannten PCR-Tests, mit denen heute auf Corona untersucht wird. Die Test-Methode wurde schon früher, seinerzeit zur Ermittlung von MERS-Infektionen, angewendet. 2014 sagte Drosten laut „Tichys Einblick“, dass die PCR-Tests so empfindlich seien, dass sie auch bei völlig ungefährlichen Infektionsstärken anschlügen, was die hohe Zahl angeblicher MERS-Erkrankungen in Saudi-Arabien seinerzeit erkläre. In Wahrheit sei die Zahl der tatsächlich Erkrankten viel geringer gewesen. Unlängst kam auch ein US-Wissenschaftler zu dem Schluss, dass die PCR-Tests zu 80 bis 90 Prozent ungefährliche Infektionen anzeigten (siehe PAZ 38/20, „Maskierte Wahrheit“). Drosten dagegen zeigt heute keine Einwände mehr gegen die übertriebene Deutung der PCR-Tests.  H.H.


Warning: file_get_contents(https://paz.de/lib/extern/sidebar.php): failed to open stream: Connection refused in /homepages/10/d855424685/htdocs/wrapper.php on line 48

Warning: file_get_contents(https://paz.de/lib/extern/footer.php): failed to open stream: Connection refused in /homepages/10/d855424685/htdocs/wrapper.php on line 53