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16.10.20 / Plagiatsvorwürfe / Zweifel an Giffeys Doktorarbeit werden lauter / AStA setzt Veröffentlichung gegen die Führung der Freien Universität Berlin durch

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42 vom 16. Oktober 2020

Plagiatsvorwürfe
Zweifel an Giffeys Doktorarbeit werden lauter
AStA setzt Veröffentlichung gegen die Führung der Freien Universität Berlin durch
Wolfgang Kaufmann

Im Februar 2010 wurde die heutige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey (SPD), an der Freien Universität Berlin (FU) zum Doktor der Staatswissenschaften promoviert. Neun Jahre später leitete die Hochschule ein Verfahren zur Klärung der inzwischen immer lauter ertönenden Plagiatsvorwürfe seitens der Online-Plattform VroniPlag ein: Sollte Giffey in ihrer Dissertation „Europas Weg zum Bürger“ wirklich 119 Mal geschummelt und Passagen aus anderen Arbeiten übernommen haben, ohne dies ordnungsgemäß zu kennzeichnen? 

Die Überprüfung durch eine eigens eingesetzte Kommission der FU ergab, dass die Arbeit der SPD-Politikerin in der Tat zahlreiche gravierende Mängel aufweist. Trotzdem verzichtete die Universität auf den Entzug des Doktorgrades und sprach im Oktober vorigen Jahres nur eine Rüge aus, obwohl das Berliner Hochschulgesetz diese nach Lage der Dinge recht milde Form der Sanktion gar nicht vorsieht.

FU hielt Bericht unter Verschluss

Details zum Ausmaß des Betruges nannte die FU damals auch keine. Vielmehr hielt sie den brisanten Bericht der Gutachterkommission unter Verschluss. Daraufhin erzwang der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Alma Mater unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz gegen den heftigen Widerstand des Hochschulpräsidiums Einsicht in das Papier und veröffentlichte das Dokument dann am 5. Oktober in voller Länge auf seiner Internetseite. 

Was man dort lesen kann, birgt Sprengstoff: Die Prüfung habe ergeben, dass 27 Passagen der Dissertation zweifelsfrei „den Tatbestand der ‚objektiven Täuschung‘ erfüllen“. Darüber hinaus herrsche unter den Gutachtern Konsens, was den „systematischen Charakter“ der „Plagiate“ und fehlenden Quellennachweise betreffe. Deshalb sei zumindest von „bedingtem Vorsatz“ auszugehen. Aufgrund dessen lautete das Fazit, in Giffeys Fall liege definitiv „ein sanktionswürdiges wissenschaftliches Fehlverhalten“ vor.

Angesichts dieser Einschätzung wiederholte der AStA seine Forderung vom letzten Herbst, der Ministerin den Doktor-Titel zu entziehen. Dabei verwies er auch auf deren mögliche Ambitionen, nach der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2021 nicht nur das Amt des Regierenden Bürgermeisters der Bundeshauptstadt, sondern ebenso noch das des Senators für Wissenschaft und Forschung von ihrem Genossen Michael Müller zu übernehmen. Laut dem AStA-Referenten Janik Besendorf „wäre das eine Bankrotterklärung für den Wissenschaftsstandort Berlin“. 

Und seine Mitstreiterin Anna Müller ergänzte: „Studierende fallen durch Prüfungen, weil sie zwei Zitatangaben vergessen haben … Wir sehen hier keinerlei Verhältnismäßigkeit, sondern politisches Kalkül der FU-Führung.“ Damit spielte sie darauf an, dass die Universität auf das Wohlwollen der rot-rot-grünen Koalitionsregierung des Landes Berlin angewiesen ist, denn die stellt immerhin drei Viertel der von der Hochschule benötigten Finanzmittel zur Verfügung. Deshalb könnte sich die FU veranlasst fühlen, die SPD-Politikerin Giffey mit Samthandschuhen anzufassen.