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23.10.20 / Europäische Verteidigungsgemeinschaft / Mit der „wahren europäischen Armee“ greift Macron einen alten Plan auf / Vor 70 Jahren plädierte mit dem damaligen Ministerpräsidenten René Pleven schon einmal ein Spitzenpolitiker Frankreichs für die Ausweitung der europäischen Integration auf das Militär

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43 vom 23. Oktober 2020

Europäische Verteidigungsgemeinschaft
Mit der „wahren europäischen Armee“ greift Macron einen alten Plan auf
Vor 70 Jahren plädierte mit dem damaligen Ministerpräsidenten René Pleven schon einmal ein Spitzenpolitiker Frankreichs für die Ausweitung der europäischen Integration auf das Militär
Wolfgang Kaufmann

Manche europäischen Länder sind Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht der NATO. Andere wiederum gehören dem Nordatlantikpakt an, aber nicht der EU. Russland wird immer stärker als Bedrohung wahrgenommen. Und die USA zeigen sich zunehmend unwillig, ihre Ressourcen für die Verteidigung Europas einzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der französische Staatspräsident Emmanuel Macron eine Vertiefung der europäischen Einigung auf militärischem Gebiet, eine „wahre europäische Armee“ gefordert. Damit könnte der sogenannte Pleven-Plan des vom 12. Juli 1950 bis zum 10. März 1951 und vom 11. August 1951 bis zum 20. Januar 1952 amtierenden französischen Ministerpräsidenten, René Pleven, in aktualisierter Form wieder aufs Tapet kommen.

Diskriminierung der Bundesrepublik

Nachdem sich die USA angesichts der Verschärfung des Kalten Krieges und ihrer Verwicklung in den Korea-Konflikt am 11. September 1950 für eine gemeinsame westeuropäische Armee unter Beteiligung der damals noch demilitarisierten Bundesrepublik ausgesprochen hatten, ergriff Pleven die Initiative und offerierte der Nationalversammlung in Paris am 24. Oktober 1950 einen Plan, der im Kern das Folgende vorsah: Westdeutschland solle sich wieder bewaffnen dürfen, allerdings nicht im Rahmen der bereits bestehenden NATO, sondern einer noch zu schaffenden Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) aus den Mitgliedern der Montanunion. In deren Armee müssten die neu aufzustellenden bundesdeutschen Landstreitkräfte – auf Marine- und Luftwaffeneinheiten könne man zunächst verzichten – dergestalt integriert werden, dass die Deutschen im Gegensatz zu den anderen Mitgliedstaaten überhaupt keine eigenen nationalen Verbände besäßen und ihre in die EVG-Streitkräfte eingebundenen Kampfgruppen faktisch unter französischem Oberbefehl stünden. 

Nachdem die USA den Pleven-Plan am 7. Februar 1951 im Grundsatz gebilligt hatten, begannen in der Woche darauf Verhandlungen über den genauen Inhalt des Vertrages zur Gründung der EVG. In deren Verlauf zerpflückten die Experten fast alle Vorschläge des französischen Premiers. So wollten sie der Bundesrepublik statt der von Pleven vorgesehenen kleineren Kampfgruppen von maximal 5000 Mann zwölf Divisionen mit jeweils 14.000 Mann zugestehen – also genau so viele wie Italien und nur zwei weniger als Frankreich. Darüber hinaus opponierten die Vertreter der Beneluxstaaten gegen die vorgesehenen Beschränkungen ihrer nationalen Souveränität im Rahmen der EVG.

Es bedurfte erst eines Ultimatums der USA während der NATO-Konferenz im November 1951, dass Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg sowie die Bundesrepublik Deutschland sich einigten. Die Übereinkunft lief letztlich auf eine Niederlage für Frankreich hinaus, da sie umfassende Modifizierungen des Pleven-Plans beinhaltete. Beispielsweise erkämpften die Beneluxstaaten verschiedene Vetomöglichkeiten zugunsten der einzelnen Mitgliedsländer, von denen auch die Bundesrepublik hätte profitieren können. Und es blieb bei den geplanten zwölf Divisionen für die Bundesrepublik – aus französischer Sicht waren das deutlich zu viele. 

Trotzdem stimmte die französische Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Antoine Pinay dem EVG-Vertrag schließlich zu, sodass ihr Außenminister am 27. Mai 1952 zusammen mit dessen Amtskollegen aus den anderen Mitgliedstaaten der Montanunion das Abkommen unterzeichnete. Damit reagierte die französische Regierung auf neuerliche Interventionen der Vereinigten Staaten, die auf eine baldige Entlastung des US-Militärs durch die europäische Streitmacht hofften. 

Allerdings verweigerte die Assemblée Nationale (Nationalversammlung) in Paris am 30. August 1954 die Ratifizierung des EVG-Vertrages mit 319 zu 264 Stimmen. Grund hierfür war nicht zuletzt die Abneigung der erstarkten Gaullisten gegen jegliche Abgabe von französischen Souveränitätsrechten an die EVG sowie die ihres Erachtens zu weit gehende Gleichberechtigung der Bundesrepublik innerhalb dieser Gemeinschaft. 

Scheitern in der Assemblée Nationale

Um Westdeutschland dennoch militärpolitisch einbinden zu können, initiierten Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten sowie nun auch Großbritannien die Gründung der Westeuropäischen Union (WEU), die am 23. Oktober 1954 vollzogen wurde. Deren Zweck bestand indes nicht mehr in der Schaffung einer europäischen Armee, sondern in der Ermöglichung des NATO-Beitritts der Bundesrepublik. Der erfolgte dann am 9. Mai 1955, nachdem Bonn die Pariser Verträge unterzeichnet und sich mit zahlreichen Einschränkungen einverstanden erklärt hatte. 

Diese Einschränkungen waren allerdings weniger gravierend als jene im ursprünglichen Pleven-Plan. So verzichtete Westdeutschland auf atomare, biologische und chemische Waffen sowie den Bau schwerer Kriegsschiffe. Außerdem unterstellte Bonn seine Truppen der NATO – und zwar auch in Friedenszeiten. Hieraus ergab sich, dass die Bundesrepublik im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern des Atlantischen Bündnisses zunächst keinen Generalstab unterhalten durfte. Durch all diese Regelungen war Westdeutschland auf die Sicherheitsgarantien der NATO angewiesen. 

Und die Bundesregierung musste der Stationierung von Truppen aus NATO-Partnerländern zustimmen. Trotzdem hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer recht, als er den teilweise sehr skeptischen CDU-Vorstand am 11. Oktober 1954 beschwor: „Für uns Deutsche insgesamt ist die neue Organisation viel besser, als es die EVG gewesen ist.“ Denn letztlich ermöglichte die NATO-Mitgliedschaft die Aufstellung eigener nationaler Streitkräfte, die nicht unter Kuratel der Franzosen standen. 

Die aktuellen Vorstöße Macrons hinsichtlich der Schaffung einer EU-Armee als Ersatz für die angeblich „hirntote“ NATO könnten im Endeffekt auf ein Reaktivieren der EVG-Planungen der 1950er Jahre hinauslaufen. Und das läge keinesfalls im nationalen Interesse Deutschlands. Denn eine nach 70 Jahren plötzlich doch noch Realität werdende Europäische Verteidigungsgemeinschaft würde die Bundesrepublik extrem zurückwerfen, was die Kontrolle über ihr Militär und somit auch ihre nationale Souveränität betrifft. Daran ändern selbst die bis heute fortbestehenden Einschränkungen nichts, die mit der NATO-Mitgliedschaft verbunden sind. Europäische Streitkräfte, die nach Lage der Dinge von der Atommacht Frankreich dominiert werden würden, können für eine an den Interessen der Bundesbürger orientierte Europa- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik keine Alternative zur NATO sein.