Im November 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach langem Ringen beschlossen, denjenigen Deutschen, die als Zivilisten aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit Zwangsarbeit für eine ausländische Macht leisten mussten, eine einmalige, symbolisch gemeinte Anerkennungszahlung in Höhe von 2500 Euro zukommen zu lassen. Entsprechende Anträge konnten bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden.
Vor Kurzem teilte Bernd Fabritius, der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie Präsident des Bundes der Vertriebenen, als politischer Mitinitiator der Zwangsarbeiterentschädigung mit, dass im September dieses Jahres der letzte Anerkennungsbescheid an ein betroffenes Ehepaar ausgehändigt wurde.
Innerhalb der vergangenen vier Jahre hat das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) rund 46.000 Anträge bearbeitet. Laut der Behörde waren über 54.000 Anfragen und Ersuche auf Hilfe bei der Antragsstellung eingegangen. 90 Prozent der Antragsteller waren 80 Jahre und älter, sodass bei der Bearbeitung Eile geboten war. Insgesamt wurden 83 Prozent der Anträge positiv beschieden. Zu Ablehnungen kam es meist, weil die zweijährige Antragsfrist überschritten wurde. Insgesamt wurden Anerkennungsleistungen in Höhe von knapp 97 Millionen Euro bewilligt. Bei den Antragstellern überwog der Anteil der Frauen.
Fabritius sagte: „Die Entschädigung für zivile Zwangsarbeiter war niemals als Kompensation des schweren Schicksals ziviler Zwangsarbeiter gedacht.“ Vielmehr solle sie einen Beitrag zur Versöhnung der Betroffenen mit ihrem Schicksal bewirken.PAZ