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06.11.20 / Novelle des Abtreibungsgesetzes / „Beerdigung der Frauenrechte“ / Eine Welle der Wut ergreift die polnische Bevölkerung – Demonstrationen auch in Südostpreußen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 45 vom 06. November 2020

Novelle des Abtreibungsgesetzes
„Beerdigung der Frauenrechte“
Eine Welle der Wut ergreift die polnische Bevölkerung – Demonstrationen auch in Südostpreußen
Dawid Kazanski/Edyta Gladkowska

Abtreibung ist eines der Themen, die gesellschaftliche Meinungsgegensätze verschärfen und glühende Emotionen auslösen. Nach dem Gesetz war eine Abtreibung bis jetzt möglich, wenn das Kind infolge von Vergewaltigung oder Inzest gezeugt wurde, das Leben einer Frau in Gefahr war oder Gynäkologen diagnostizierten, dass der Fötus schwere Defekte oder eine unheilbare Krankheit haben könnte. 

Das polnische Verfassungsgericht, das in einer tiefen Justizkrise steckt und dem vorgeworfen wird, es sei politisiert, hat Ende Oktober einen Schwangerschaftsabbruch bei Fehlbildung des Fötus für verfassungswidrig erklärt, da solche Schwangerschaftsabbrüche gegen den von der Verfassung garantierten Schutz des Lebens verstießen. Das bedeutet ein faktisches Verbot von Abtreibungen in Polen, da 98 Prozent der legalen Abtreibungen Missbildungen des Fötus betreffen.

Menschenrechtsaktivisten und die polnische Opposition kritisierten das Urteil. Der frühere polnische Ministerpräsident Donald Tusk äußerte sich kritisch: „Das Thema Abtreibung und die Entscheidung eines Pseudo-Gerichts inmitten der grassierenden Pandemie auf die Agenda zu bringen, ist mehr als zynisch.“ 

Auch in Ostpreußen, unter anderem in den Städten Allenstein, Osterode, Bar-tenstein, Lyck, Lötzen, Neidenburg, Neustadt, Treuburg, Osterode, Johannisburg und Elbing, gab es eine Lawine von Protesten. Am Freitag, dem 24. Oktober, versammelten sich in Allenstein mehrere hundert Menschen vor dem Sitz der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), um ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen. Die Teilnehmer der Versammlung hatten Grablichter dabei, aber auch Schilder mit Parolen wie „Meine Gebärmutter ist unpolitisch“, „Das ist Krieg“, „Beerdigung der Frauenrechte“, „ich bin kein Inkubator“ oder „Polen ist eine Hölle für Frauen“. Die Grablichter wurden vor den Eingang der Büros derjenigen Politiker gestellt, denen man die Schuld für die Verschärfung des umstrittenen Gesetzes zuweist. 

Tausende gingen auf die Straße

Vor Ort waren auch uniformierte Polizisten, die die Teilnehmer darüber informierten, dass die Demonstration nicht den geltenden Vorschriften entspreche, wegen der Pandemie eine Bedrohung darstelle und aufgelöst werden müsse. Als dies nicht gelang, griffen die Beamten ein und ergriffen Demonstranten, die sich der Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum widersetzten. 

Hervorzuheben ist, dass die Versammlung trotz einer angespannten Atmosphäre friedlich zu Ende ging. Die Proteste, die sich über das ganze Land ausbreiteten, gingen am Sonntag weiter. Aktivisten betraten Kirchen mit Protest-Schildern, störten Gottesdienste und forderten die Legalisierung der Abtreibung. Sie skandierten auch anti-klerikale Slogans. Es gab viele Vorfälle, die mit einem Polizeieinsatz endeten. 

In Allenstein kam es auch zu Demonstrationen gegen eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes. Rund um die St. Jakobus-Kirche und die Erzdiözese Ermland fand am Sonntag am frühen Nachmittag ein Protest-Spaziergang statt, an dem etwa 400 Menschen teilnahmen. Nach dem Ende der heiligen Messe begaben sich einige Protestler spontan vor das Büro von Politikern der  Regierungspartei. Dort zündeten sie erneut Grablichter an, die symbolisieren sollten, dass das Urteil des Verfassungsgerichts gegen die Menschenrechte von Frauen verstoße. 

Abtreibung war ab 1956 in Polen legal. 1993 wurde nach einer Kampagne der katholischen Kirche ein restriktives Abtreibungsgesetz eingeführt. Diesem zufolge war Abtreibung nur in drei Fällen erlaubt: die Schwangerschaft stellt eine Gefahr für das Leben der schwangeren Frau dar; pränatale Untersuchungen weisen auf eine schwere und irreversible Schädigung des Fötus oder einer unheilbaren Krankheit hin, die sein Leben bedroht; die Schwangerschaft ist auf Inzest oder Vergewaltigung zurückzuführen.

Schärfste Regelung in Europa

Mit dem Gesetz vom 1993 hatte Polen eines der striktesten Abtreibungsgesetze in Europa. Offiziell registrieren die Behörden jährlich über 1000 Abtreibungen. Laut Frauenrechtlerinnen liegt die tatsächliche Zahl jedoch bei mindestens 

150.000. Zehntausende Polinnen treiben illegal zu Hause ab oder fahren zur Abtreibung ins Ausland.

Die Regierungspartei PiS setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen ein. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes sind Schwangerschaftsabbrüche nur noch möglich, wenn das Leben der Schwangeren unmittelbar bedroht ist oder sie in Folge einer Vergewaltigung oder durch Inzest schwanger geworden sind. Die Aktivistin Kaja Godek will zusammen mit katholischen Kreisen Abtreibung aber vollständig verbieten. Ein entsprechendes Gesetz lehnte das Parlament zum ersten Mal 2015 ab. 2016 erfolgte ein erneuter Versuch, der nach Protesten Hunderttausender Frauen in ganz Polen im Oktober 2016 erneut durchfiel.