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13.11.20 / Demonstrationen / Ein Anschlag aufs Versammlungsrecht / Rot-Rot-Grün will bürgerliche Kundgebungen erschweren und Linksextremisten mehr Raum geben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 46 vom 13. November 2020

Demonstrationen
Ein Anschlag aufs Versammlungsrecht
Rot-Rot-Grün will bürgerliche Kundgebungen erschweren und Linksextremisten mehr Raum geben
Norman Hanert

Als sich am 29. August in Berlin Demonstranten auf der Treppe des Reichstags versammelten, war nicht zuletzt bei Politikern von SPD, Linkspartei und Grünen die Empörung groß. Behält Stephan Kelm von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) recht, dann schafft die rot-rot-grüne Koalition gerade regelrecht die Grundlagen dafür, dass in Zukunft öfter Demonstrationen anders als vor dem Reichstagsgebäude wirklich eskalieren. 

Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wollen SPD, Linkspartei und Grüne das Versammlungsrecht in Berlin neu regeln. Bereits im Sommer präsentierten die drei Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf für ein „Versammlungsfreiheitsgesetz“, zu dem am 2. November im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses Experten angehört wurden. Kritik war dabei insbesondere von der GdP zu hören. Die Polizeigewerkschaft kritisiert: „Der Gesetzesentwurf strotzt nur so vor Fehlern und Lücken, die ein Regelwerk zur Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht beinhalten darf.“

Störungen leichter gemacht

Bundesweit einmalig will die Koalition mit dem Gesetz ein Deeskalationsgebot für die Polizei gesetzlich verankern. Auch bei anderen Punkten ist schon jetzt Missbrauchspotenzial erkennbar, etwa bei den sogenannten Spontandemonstrationen. Der Entwurf sieht vor, dass „eine Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aufgrund eines spontanen Entschlusses augenblicklich bildet“. Gerade in der linksextremen Szene Berlins ist es schon jetzt nicht unüblich, auf die Anmeldungen einer Demo und die Benennung eines Versammlungsleiters zu verzichten und „spontan“ auf die Straße zu gehen. 

Auch eine andere Neuregelung werden Antifa und Linksautonome zu nutzen wissen, um Störungen von ordnungsgemäß angemeldeten Demonstrationen besser organisieren zu können. Laut dem Gesetzentwurf soll der zuständigen Behörde auferlegt werden, „Ort, Zeit und Thema der angezeigten Versammlung zu veröffentlichen. Sofern es sich um einen Aufzug handelt, hat sie auch den Streckenverlauf zu veröffentlichen.“ Die Koalition will zudem per Gesetz verankern, Gegendemonstrationen in Hör- und Rufweite der „Ausgangsversammlung“ abhalten zu dürfen. Zusammen mit dem Deeskalationsgebot für die Polizei könnten solche Regelungen dazu führen, dass künftig das zugesicherte Recht auf störungsfreie Versammlungsfreiheit in der Praxis gar nicht mehr wahrgenommen werden kann. Stephan Kelm, der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, äußerte tatsächlich bereits die Befürchtung, die zahlreichen Fehler könnten das Gesetz zu einem „Freifahrtschein für Extremisten“ machen.

Inhalte sollen entscheiden

Die Kritik der Opposition im Abgeordnetenhaus geht in dieselbe Richtung. Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, warnte, der Entwurf gehe „mit der Lockerung des Vermummungs-, des Waffen- und Uniformverbots oder dem Verzicht auf die Benennung eines Versammlungsleiters“ in die falsche Richtung. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Marc Vallendar, kündigte sogar schon die Prüfung rechtlicher Schritte an. „Rot-Rot-Grün will Genehmigungen oder Verbote von Demonstrationen künftig mit den Inhalten der Kundgebungen begründen. Das ist verfassungswidrig und wird keinen Bestand vor Gericht haben“, so der Fraktionsvize. 

Tatsächlich begibt sich Rot-Rot-Grün mit der geplanten Neuregelung verfassungsrechtlich auf sehr dünnes Eis. Schon in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Demonstrationsrecht selbst für politisch radikale Parteien gilt, sofern diese nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind und sich friedlich versammeln. 

Im Kontrast dazu plant Rot-Rot-Grün aber sehr weitgehende Verbotsmöglichkeiten. Die Koalition will an bestimmten Orten, wie etwa der Neuen Wache Unter den Linden, oder aber zu bestimmten Tagen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, der Freiheit der Person und der Freizügigkeit „nach Maßgabe dieses Gesetzes“ einschränken können. Angeführt werden hierzu unter anderem der 8. Mai, laut Entwurfstext „Tag der Befreiung“, und der 9. Mai als „Tag des Sieges über den Faschismus“. 

Darüber hinaus wollen die Fraktionen von Linkspartei, SPD und Grünen mit dem Gesetz in Berlin auch Verbotsmöglichkeiten schaffen, die ideologisch begründet sind. Etwa, wenn beispielsweise Versammlungen „gegen eine nationale, durch rassistische Zuschreibung beschriebene, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ gerichtet seien.