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04.12.20 / Geschichte / Vor knapp siebzig Jahren ging es los / Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Am 22. April 1954 trat sie in Kraft

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49 vom 04. Dezember 2020

Geschichte
Vor knapp siebzig Jahren ging es los
Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Am 22. April 1954 trat sie in Kraft

Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge wurde am 28. Juli 1951 in Umsetzung vorhergehender Beschlüsse der Vollversammlung der Vereinten Nationen auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet – daher auch die alternative Bezeichnung Genfer Flüchtlingskonvention. Formell trat die Abmachung am 22. April 1954 in den ersten sechs Unterzeichnerstaaten in Kraft. Das waren Australien, Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Luxemburg und Norwegen. Seither haben sich über 140 weitere Länder angeschlossen.

Ursprünglich galt die Konvention nur für Flüchtlinge, deren Fluchtgründe schon vor dem 1. Januar 1951 bestanden. Diese zeitliche Einschränkung wurde mit dem New Yorker Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 beseitigt. In der Bundesrepublik erlangte das Protokoll am 5. November 1969 juristische Gültigkeit.

Umsetzung in deutsches Recht

Die Bestimmungen der Konvention von 1951 und des Zusatzprotokolls von 1967 flossen sukzessive in deutsches Recht ein. Der Verordnung über die Anerkennung und die Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (Asylverordnung) vom 10. Januar 1953 folgte ein gutes Jahrzehnt später das Ausländergesetz vom 1. Oktober 1965.

Nach der Jahrtausendwende trieb dann die Europäische Union die Vereinheitlichung der Normen für die Anerkennung als Flüchtling und für den Flüchtlingsstatus voran. In diesem Zusammenhang erließen das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinien 2004/83/EG vom 29. April 2004 und 2011/95/EU vom 13. Dezember 2011. Hieraus entsprangen weitere neue gesetzliche Regelungen in Deutschland insbesondere bezüglich der Gewährung subsidiären Schutzes für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge.

Dann sahen die Vereinten Nationen erneuten Handlungsbedarf. Davon zeugt die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016. Aus dieser resultierten die Verabschiedung des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration vom 10. Dezember 2018 sowie des Globalen Paktes für Flüchtlinge vom 17. Dezember 2018. Beide Vereinbarungen bilden nun einen gemeinsamen internationalen Kooperationsrahmen. Es ist zu erwarten, dass als Nächstes der Ruf nach der Angleichung des Status der Migranten an den der Flüchtlinge laut werden wird. Deren Konsequenz wäre, dass Erstere deutlich mehr Rechte als bisher erhielten und auf die Aufnahmeländer noch mehr Pflichten zukämen.W.K.