19.04.2024

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04.12.20 / Resonanz / Kritik gab es von Anfang an

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49 vom 04. Dezember 2020

Resonanz
Kritik gab es von Anfang an

Von Anfang an stieß die Genfer Flüchtlingskonvention auf Kritik. Ging es zunächst nur um die zeitlichen Einschränkungen im Hinblick auf die Anerkennung von Fluchtgründen, wurden später auch weitere Einschränkungen beanstandet. So wurde beispielsweise bemängelt, dass desertierte Soldaten nicht als Flüchtlinge zählten. 

Ebenso stieß man sich immer wieder am Status der Kinder von Flüchtlingen. Wenn diese erst nach der Flucht ihrer Eltern im Aufnahmeland geboren würden oder aus anderen Gründen keine eigenen Fluchtgründe geltend machen könnten, stünden sie nicht unter dem Schutz der Konvention. Und heute ist auch noch umstritten, wie im Falle einer „geschlechtsspezifischen Verfolgung“ verfahren werden solle, da das Abkommen hierzu keine Aussagen treffe.

Darüber hinaus rügen manche Regierungen die komplett fehlenden Vorgaben für jene Staaten, welche die Fluchtbewegungen verursachten, während die Verpflichtungen für die Aufnahmeländer sehr umfassend seien. Zudem interessiere viel zu wenig, wie Letztere die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lasten des Unterhalts einer größeren Anzahl von Flüchtlingen gemäß den Regelungen der Konvention trügen. Ebenso werde fälschlicherweise suggeriert, dass das Leben im Exil eine Dauerlösung darstelle. Und das Abkommen schaffe auch gravierende Ungerechtigkeiten, indem es diejenigen bevorzuge, die über die Möglichkeit verfügten, ein Unterzeichnerland zu erreichen, was den Schwächsten der Schwachen erfahrungsgemäß eher selten gelänge.

Da man die Angaben angeblicher Flüchtlinge zu ihren Fluchtgründen in den meisten Fällen keiner genaueren Überprüfung unterziehen könne, sei Missbrauch Tür und Tor geöffnet. An all diesen Kritikpunkten – insbesondere der ungleichen Lastenverteilung zwischen den Staaten – ändert auch der neue, vor vagen Absichtserklärungen strotzende Globale Pakt für Flüchtlinge nichts.W.K.