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11.12.20 / November-hilfen / Betriebswirtschaftlicher Unsinn / CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz kritisiert die Berechnung der Corona-Hilfen nach dem Umsatz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50 vom 11. Dezember 2020

November-hilfen
Betriebswirtschaftlicher Unsinn
CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz kritisiert die Berechnung der Corona-Hilfen nach dem Umsatz
Bodo Bost

Seit einigen Tagen können die Ende Oktober nach dem zweiten Teil-Lockdown beschlossenen Corona-Hilfen für Selbstständige der Veranstaltungsbranche und der Gastronomie beantragt werden. Diese Hilfen gelten zunächst nur für den Monat November, deshalb wird von Novemberhilfen gesprochen. 

Da aber im Dezember die Coronazahlen weiter steigen und deshalb bereits eine Verschärfung der Lockdown-Maßnahmen beschlossen wurde, ist davon auszugehen, dass diese Hilfen auch auf den Dezember ausgedehnt werden müssen. Da die Hilfen 75 Prozent des Umsatzes und nicht des Gewinns des Vorjahres der betroffenen Unternehmen betragen sollen, könnte eine Ausdehnung auf Dezember nicht nur zu einer Verdoppelung der ursprünglich geplanten Hilfssumme, sondern zu einer Vervielfachung führen, denn viele Unternehmen generieren wegen des Weihnachtsgeschäfts gerade im Dezember die Hälfte ihres Jahresumsatzes. 

Die Zuschüsse der Bundesregierung  erhalten Gastronomiebetriebe sowie Solo-Selbstständige und Künstler, die von behördlich angeordneten Schließungen wegen der Corona-Pandemie betroffen sind. Verwunderlich ist, dass nur der Kandidat für den CDU-Vorsitz Friedrich Merz diese auf der Basis des Umsatzes berechnete Hilfsmaßnahme, die jeglicher betriebswirtschaftlicher Logik widerspricht, als „Schnellschuss“ bezeichnet. Der Umsatz sei kein geeignetes Maß, die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens zu berechnen, und kein geeigneter Maßstab für die Hilfsbedürftigkeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Um den betriebswirtschaftlichen Unsinn dieser Hilfsmaßnahmen zu veranschaulichen, brachte Merz das Beispiel eines selbstständigen Konzertveranstalters, der in normalen Jahren fünf Prozent Gewinn am Umsatz hat, jetzt aber 75 Prozent eines Monatsumsatzes erstattet bekommt. Dieser Konzertveranstalter habe jetzt dank Corona eine Gewinnsteigerung um satte 70 Prozent und dies ohne dass ihm ein strafbares Corona-Hilfen-Abkassieren vorgeworfen werden könne, wie dies viele Scheinselbstständige täten, die nach Ausbruch der Pandemie schnell noch Einmannunternehmen gegründet hätten, um die entsprechenden Hilfen abzukassieren.

 70 Prozentpunkte Steigerung

Mit dem Umsatz hätte der Konzertveranstalter eigentlich seine Zulieferer, also Bühnenbauer, Techniker, Künstler etc. bezahlen müssen. Diese können jetzt jedoch eigene Anträge aus dem Corona-Hilfefonds stellen und bekommen ebenfalls 75 Prozent ihres Umsatzes erstattet. „Umsatz und Gewinn sind eben zwei verschiedene Dinge“, sagte Merz. BWL-Studenten lernen das im ersten Semester, spätestens aber im ersten Betriebspraktikum. 

Während im Inland nur Merz die betriebswirtschaftliche Unlogik der Hilfen moniert, kommt aus dem Ausland umso mehr Kritik an den deutschen Hilfen, in denen viele EU Länder eine unzulässige Staatsfinanzierung und damit Verzerrung des Wettbewerbsprinzips sehen. Außer Deutschland kann sich nämlich kein weiteres EU-Mitglied, auch nicht die noch stärker von der Pandemie betroffenen, solch üppige Hilfen leisten.