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15.01.21 / Ruhestandsbezüge / Arbeitgeberpräsident plädiert für späteren Renteneintritt / Verklausuliert bläst der CDU-Bundesfachausschuss „Soziale Sicherung und Arbeitswelt“ mit neuem Konzeptpapier ins gleiche Horn

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-21 vom 15. Januar 2021

Ruhestandsbezüge
Arbeitgeberpräsident plädiert für späteren Renteneintritt
Verklausuliert bläst der CDU-Bundesfachausschuss „Soziale Sicherung und Arbeitswelt“ mit neuem Konzeptpapier ins gleiche Horn
Hermann Müller

Erst wenige Wochen im Amt, hat der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, zum Jahresanfang eine Diskussion über eine längere Lebensarbeitszeit angestoßen. Der BDA-Chef sagte: „Wenn unsere Lebenserwartung immer weiter steigt, muss unsere Lebensarbeitszeit zwangsläufig auch steigen.“ 

Ins gleiche Horn hatte bereits im Dezember der CDU-Bundesfachausschuss „Soziale Sicherung und Arbeitswelt“ geblasen. Nach über zehn Jahren legte er ein neues Konzeptpapier zum Rentensystem vor, das statt eines fixen gesetzlichen Renteneintrittsalters künftig ein individuelles vorsieht, wobei das durchschnittliche Eintrittsalter grundsätzlich steigen soll. So heißt es im Rentenkonzept wörtlich: „Gewonnene Lebenszeit muss ... zur Erhaltung der Generationengerechtigkeit auch zum Teil in Erwerbstätigkeit verbracht werden.“ 

Mögliches Wahlkampfthema

Ein weiterer Punkt des Konzepts sieht die langfristige Umwandlung des umlagefinanzierten Rentensystems in ein Mischsystem aus Umlageverfahren und Kapitalanlage vor. In einem früheren Entwurf war die Idee enthalten, neben Selbstständigen und Freiberuflern langfristig auch die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Darauf folgte eine harsch formulierte Reaktion von DBB Beamtenbund und Tarifunion: „Der Bundesfachausschuss der CDU wäre gut beraten, seine Vorschläge zur Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung mit Fachleuten zu beraten. Wir sind gerne dazu bereit.“ Als der CDU-Fachausschuss sein Rentenkonzept dann der Öffentlichkeit präsentierte, fehlte die Idee der Einbeziehung der Beamten.

Die Frage der Beamtenpensionen hat das Potenzial, ein politischer Dauerbrenner zu werden. Die Pensionsverpflichtungen des Staates werden bis 2030 massiv ansteigen, weil bis dahin 1,5 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in den Ruhestand gehen. Der Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, fordert angesichts der Belastungen sogar eine generelle Reform des Beamtentums. „Meines Erachtens ist der Umfang der Verbeamtung in Deutschland zu weitreichend.“ 

Auch ohne den heiklen Punkt der Beamtenpensionen stößt das Papier jedoch auf Kritik. Katja Mast, seit 2017 stellvertretende SPD-Fraktionschefin für Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, warf der CDU vor, sie mogele sich mit ihrem Rentenkonzept um die Frage herum, welche Leistung die gesetzliche Rente künftig noch verspreche. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann warnte, hauptsächlich würden die Erwerbstätigen die Last der zukünftigen Rentenfinanzierung schultern, „indem sie länger arbeiten und aus eigener Tasche privat vorsorgen“. Zum individualisierten Rentenalter sagte der DGB-Chef, das „klinge gut“, solle „aber nur verschleiern, dass die CDU das Renteneintrittsalter durch die Hintertür erhöhen will“. 

Beamte ausgespart

Die CDU geht ein erhebliches Risiko ein, wenn sie das Thema Rente im Wahljahr 2021 auf die Tagesordnung hebt. Die Union steht mittlerweile seit 2005 in Regierungsverantwortung und stellt die Bundeskanzlerin. Ein Vergleich mit anderen EU-Ländern zeigt, dass die Rentner in Deutschland von der Politik nicht sonderlich verwöhnt wurden. Wolfgang Steiger vom Wirtschaftsrat der CDU weist auf Schieflagen in Europa hin, „die Steuerzahler, Sparer und Rentner aus den solideren Mitgliedsländern mit gutem Recht als sehr ungerecht empfinden müssen“. Aus den Statistiken der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht hervor, dass deutsche Arbeitnehmer im Alter mit starken Einschränkungen rechnen müssen, selbst wenn sie ihr ganzes Berufsleben in Vollzeit gearbeitet haben. Nach den Modellrechnungen der Organisation muss sich ein Vollzeitarbeitnehmer in Deutschland, der 2016 in den Arbeitsmarkt eintrat, im Alter von 65 Jahren auf eine Nettoersatzquote von rund 50 Prozent einstellen. Mit der Ersatzquote wird das Verhältnis des Einkommens im Rentenalter zum vorhergehenden Arbeitseinkommen bezeichnet. Für einen männlichen Arbeitnehmer in Frankreich ermittelte die OECD in ihrer Modellrechnung eine Nettoersatzquote von 70 Prozent, im Fall Italiens eine Quote von über 93 Prozent. 

Einen gewissen Ausgleich für die niedrige deutsche Quote könnten private Vermögen und Wohneigentum bieten. Aber auch dabei schneiden die Deutschen im Vergleich etwa mit den Bürgern Italiens, Spaniens oder Frankreichs nicht sonderlich gut ab.