28.03.2024

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22.01.21 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-21 vom 22. Januar 2021

Meldungen

Ausgangssperre wirkt nicht

London – Ende Dezember 2020 veröffentlichte ein internationales Forscherteam um Jan M. Brauner, Sören Mindermann und Mrinank Sharma von der englischen University of Oxford einen Aufsatz in der renommierten Fachzeitschrift „Science“. Darin beschreiben die 19 Wissenschaftler, wie sie anhand detaillierter Infektions- und Sterbezahlen aus 41 Ländern der Welt die Wirksamkeit von verschiedenen staatlich verordneten Anti-Corona-Maßnahmen berechnet haben und dabei zu eindeutigen Ergebnissen gelangt sind: Ausgangssperren jeglicher Art seien nahezu unwirksam. Ebenso reduziere das Verbot, Läden oder Restaurants zu öffnen, die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus kaum wesentlich. Dahingegen würden Schließungen von Schulen und Universitäten, der Verzicht auf Großveranstaltungen sowie die Beschränkung sämtlicher Zusammenkünfte im privaten oder öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen das Infektionsrisiko nahezu halbieren.W.K.





Fast 500 Ankerkinder

Berlin – Von Beginn des Jahres bis zum 13. Dezember 2020 sind in der Erstaufnahmeeinrichtung Berlins 491 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) neu erfasst worden. Die vom Landesjugendamt Betreuten kamen vorrangig aus Afghanistan sowie aus Vietnam und Syrien. Vom Landesjugendamt wurden vergangenes Jahr auch einige unbegleitete Kinder im Alter unter drei Jahren betreut. Knapp über die Hälfte der Jugendlichen gab ein Alter zwischen 14 und 16 Jahren an. 28 Prozent machten eine Altersangabe von 17 Jahren. Laut Senatsjugendverwaltung lag der Anteil männlicher Personen unter den neuangekommenen UMF bei 86 Prozent. Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung bis zur Übergabe an die Jugendämter der Bezirke gibt die Senatsverwaltung mit monatlich 8000 bis 9000 Euro je unbegleitetem Minderjährigem an.N.H.





Gefährder aus Haft entlassen

Berlin – Wie die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik bestätigte, ist am 29. Dezember ein Litauer aus der Abschiebehaft in Berlin-Lichtenrade entlassen worden, weil er sich geweigert hat, sich einem Corona-Test zu unterziehen. Berlins Ausländerbehörde hatte bereits am 14. Dezember eine ärztliche Untersuchung angeordnet, um die Reisefähigkeit des Mannes festzustellen. Offenbar irrtümlich gingen die Beamten der Abschiebehaft und der Polizei davon aus, dass für einen Zwangstest auf Corona ein erneuter Gerichtsbeschluss nötig sei. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte einen Antrag der Ausländerbehörde auf eine Haftverlängerung jedoch ab. Nach Ansicht der zuständigen Richter wäre es legitim und geboten gewesen, den Test auch mit Zwang und gegen den Willen des Litauers durchzuführen, um die Abschiebung zu ermöglichen. Bei dem Mann handelt es sich nach Einschätzung der Ausländerbehörde um einen „aufenthaltsrechtlichen Gefährder“.N.H.