25.04.2024

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29.01.21 / Urteil / „Verfassungs-widrig“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-21 vom 29. Januar 2021

Urteil
„Verfassungs-widrig“
Erik Lommatzsch

Ein Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar ist unbedingt lesenswert. Unter der Sigle 6 OWi-523 Js 202518/20 ist es leicht im Internet zu finden. Konkret wurde über einen Verstoß gegen eine „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ entschieden. Am 24. April letzten Jahres hatte anlässlich einer Geburtstagsfeier eine Zusammenkunft von acht Personen stattgefunden. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Darüber hinaus stellt das Urteil der deutschen Corona-Politik ein verheerendes Zeugnis aus. Danach sind die großflächigen Maßnahmen schlicht unhaltbar. Die umfassend begründete Entscheidung dürfte weitreichende Folgen über den verhandelten Gegenstand hinaus haben. 

So heißt es zu dem Thüringer Fall, der Freispruch sei ergangen, da Inhalte der Verordnung „verfassungswidrig und damit nichtig sind“. Das Urteil greift weit aus, indem festgestellt wird: „Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘“, auch wenn „dies der Bundestag mit Wirkung ab 28.03.2020 festgestellt hat“. Die „Schreckensszenarien vom Frühjahr“ beruhten „auf falschen Annahmen“. Bezüglich der Folgen des Lockdowns und der dadurch verursachten Schäden formuliert das Gericht: „Das Wort ‚unverhältnismäßig‘ ist dabei zu farblos, um die Dimension des Geschehens auch nur anzudeuten.“ Allein die Zahl der auf die Maßnahmen zurückzuführenden Todesfälle überschritte die Zahl der verhinderten Todesfälle „um ein Vielfaches“.