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29.01.21 / Immigrantenquote / „Das ist grob verfassungswidrig“ / Öffentlicher Dienst: Berlins Integrationssenatorin will Immigranten bei der Einstellung bevorzugen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-21 vom 29. Januar 2021

Immigrantenquote
„Das ist grob verfassungswidrig“
Öffentlicher Dienst: Berlins Integrationssenatorin will Immigranten bei der Einstellung bevorzugen
Norman Hanert

Mit ihrem Plan, eine Immigrantenquote für den gesamten öffentlichen Dienst der Hauptstadt einzuführen, stößt Berlins Senatorin für Integration, Elke Breitenbach, selbst in der eigenen Koalition auf starken Widerstand. Durch einen Pressebericht war Mitte Januar ein Gesetzentwurf der Politikerin bekannt geworden, der Verwaltung, den Landesbetrieben, Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Quote von Mitarbeitern mit „Migrationsgeschichte“ als Ziel vorzugeben. 

Nach den Vorstellungen Breitenbachs soll die Quote dem Immigrantenanteil an der Bevölkerung entsprechen. Derzeit wären dies etwa 35 Prozent. Zustimmung für den Quotenplan der Linkspartei-Politikerin kam von den Berliner Grünen. Kühl reagierte dagegen aber der Koalitionspartner SPD: Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, twitterte nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs: „Ziemlich kühn, dass Elke Breitenbach und die Integrationsbeauftragte im ,Tagesspiegel‘ verkünden, R2G plane eine 35-Prozent-Quote für Migranten im Öffentlichen Dienst und eine Bevorzugung bei der Einstellung. Die SPD-Fraktion hat das jedenfalls nicht beschlossen.“ 

Erinnerung an NS-Ahnenpass

Der rechtspolitische Sprecher der Berliner Union, Sven Rissmann, sprach sogar von einem „weiteren verfassungswidrigen Gesetz“. AfD-Rechtspolitiker Marc Vallenda kündigte zudem bereits eine Klage seiner Partei gegen die geplante Immigrantenquote für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin an. Der Verfassungsrechtler Arnd Diringer gab gegenüber dem „Tagesspiegel“ ebenfalls eine sehr deutliche Einschätzung zu dem Vorhaben ab: „Das ist grob verfassungswidrig, das brauchen sie gar nicht erst zu versuchen.“ Der Jurist verwies dabei auf eine klare Vorgabe des Grundgesetzes, wonach jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ habe.

Leser machten in Kommentaren zu einem Artikel in der „Welt“ darauf aufmerksam, dass die Pläne der Linkspartei-Senatorin auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte möglicherweise nicht besonders sensibel sind.

Denkt man den Vorschlag nämlich konsequent zu Ende, dann wird es künftig an irgendeiner Stelle der Einstellungsverfahren für den öffentlichen Dienst die Vorschrift geben, dass die Bewerber ihre Herkunft als Immigrant, ihre „Migrationsgeschichte“, nachweisen und belegen. Unter anderen Vorzeichen und mit mörderischen Konsequenzen hatten schon die Nationalsozialisten mit ihrem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ bindende Herkunftsnachweise verlangt. Mussten deutsche Staatsbürger seinerzeit einen „Ahnenpass“ führen und nachweisen, keine fremden, jüdischen oder ziganischen Wurzeln aufzuweisen, so sollen sie in Berlin laut dem Breitenbach-Plan künftig fremde Wurzeln vorweisen müssen, um nicht benachteiligt zu werden. Denn bislang verfügen nur etwa zwölf Prozent der Berliner Landesbediensteten über einen „Migrationshintergrund“. Bis die geforderte Quote von 35 Prozent erfüllt wäre, müssten rein deutsche Bewerber allein aufgrund ihrer Herkunft mit jahrelanger Zurücksetzung rechnen.

„Integration“ soll verschwinden

Bundesweit betritt Breitenbach mit ihrem Gesetzentwurf nicht nur juristisch Neuland. Auffallend ist, dass im Entwurf der Linkspartei-Senatorin der Begriff „Integration“ generell nicht mehr verwendet wird. Laut Breitenbach eine bewusste Entscheidung: „Der Begriff geht davon aus, dass es eine Mehrheitsgesellschaft gibt und dass Menschen, die hierherkommen, sich anpassen müssen.“ Aus Sicht Breitenbachs ist dies „ausgrenzend“, stattdessen gehe es „um Partizipation: die Einbeziehung aller Menschen“. 

Neben dem Wort „Integration“ könnte indes bald auch der Begriff „Migrationshintergrund“ zunehmend ersetzt werden. Eine von der Bundesregierung beauftragte Kommission zur Integrationspolitik hat vor Kurzem vorgeschlagen, statt von „Migrationshintergrund“ künftig von „Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen“ zu reden. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Formsache. Bislang ist es bei in Deutschland geborenen Kindern mit deutschem Pass üblich, von einem „Migrationshintergrund“ zu sprechen, wenn sich dies von mindestens einem Elternteil ableitet. Die neue Kategorie „Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen“ würde diese Kinder nicht mehr erfassen.