Georgien siegt vor Gericht
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Georgien mit seiner Klage recht gegeben, wonach Russland nach Ende der Kämpfe, die vom 8. bis 12. August 2008 dauerten, für „unmenschliche“ Handlungen gegen georgische Zivilisten verantwortlich sei. Nach Ansicht des Gerichtshofs könne Russland allerdings nicht für Menschenrechtsverstöße während der fünftägigen Kampfhandlungen verantwortlich gemacht werden. Jedoch seien die russischen Behörden nach dem Waffenstillstand für die Lage in der Konfliktregion zuständig gewesen. Der Europäische Rat hatte bereits im Jahr 2009 eine Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien eingesetzt. Diese war zu dem Ergebnis gelangt, dass der Krieg in der Nacht zum 8. August 2008 von Georgien begonnen wurde. Auch diese Kommission hatte Russland bereits wegen „unverhältnismäßigen“ Vorgehens gegen Georgien kritisiert.N.H.
Missbrauch von Corona-App
Singapur – Im Kampf gegen das Coronavirus setzte Singapur ab März vergangenen Jahres auch auf eine WarnApp namens „TraceTogether“, welche letztlich acht von zehn Einwohnern des südostasiatischen Stadtstaates auf ihren Smartphones installierten. Diese hohe Akzeptanz resultierte aus der ausdrücklichen Versicherung der Regierung, die gesammelten Daten würden ausschließlich zur Kontaktverfolgung bei Covid-19-Erkrankungen genutzt. Umso größer waren die Wut und der Ärger in der Bevölkerung, als sich Anfang Januar herausstellte, dass die Polizei Singapurs die App auch zur Aufklärung von Straftaten verwendet. Statt nun aber dieser Praxis Einhalt zu gebieten, kündigte das Kabinett an, die Zweckentfremdung von „TraceTogether“ per Gesetz zu legalisieren, sofern es um schwere Delikte wie Mord oder Terrorismus gehe. Nach Ansicht von Digitalrechtsaktivisten werden sich die Sicherheitsbehörden aber wohl kaum an diese Einschränkungen halten.W.K.