Im Kampf um den Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz einen möglicherweise entscheidenden Etappensieg errungen. Der Supreme Court der USA stimmte einstimmig gegen die Zulässigkeit einer Klage nach Restitution in den Vereinigten Staaten. Die Erben von jüdischen Kunsthändlern, denen im Nationalsozialismus der Kirchenschatz aus dem Braunschweiger Dom abgekauft wurde, wollten in den USA gegen eine – wie sie es sehen – Enteignung klagen. Der seit Donald Trump mehrheitlich konservative Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten stellte in dem Verkauf von Schätzen eigener Staatsbürger keine Verletzung des Völkerrechts fest, nur bei fremden Staatsbürgern hätte ein US-Gericht angerufen werden können. Der Fall um den im Berliner Kunstgewerbemuseum bewahrten Schatz geht nun zurück an die unterste Instanz. Hier hat die Gegenseite eine letzte Chance zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Völkerrechtsverletzung erfüllt seien.