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19.02.21 / Öffentlicher Dienst / „Migrationsgeschichte“ als Karriereturbo / Berliner Senat will Bewerber mit ausländischer Herkunft noch stärker bevorzugen als bislang geplant

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-21 vom 19. Februar 2021

Öffentlicher Dienst
„Migrationsgeschichte“ als Karriereturbo
Berliner Senat will Bewerber mit ausländischer Herkunft noch stärker bevorzugen als bislang geplant
Norman Hanert

Die Idee von Berlins Integrationssenatorin Elke Breitenbach, eine Immigrantenquote für den öffentlichen Dienst durchzusetzen, hatte nur einen kurzen Auftritt auf der politischen Bühne. Entsprechende Pläne waren Mitte Januar durch einen Zeitungsartikel bekannt geworden, doch bereits am 5. Februar zog die Linkspartei-Politikerin ihren Vorschlag wieder zurück.

Vorangegangen war ein Vier-Augen-Gespräch zwischen Breitenbach und Berlins Innensenator Andreas Geisel. Der Sozialdemokrat hatte zu erkennen gegeben, dass er die Immigrantenquote für verfassungswidrig hält. Beide Senatoren einigten sich am Ende auf einen Verzicht auf die Quote. Geben wird es nach dem Willen von Linkspartei und SPD dennoch eine weitgehende „Förderung der Vielfalt“, die über Förderpläne und Zielvorgaben hergestellt werden soll. Geisel sagte zur Einigung: „Wir wollen unsere Berliner Vielfaltsgesellschaft auch im öffentlichen Dienst abbilden. Mit der jetzt erzielten Einigung kommen wir dem einen großen Schritt näher.“

Ein Blick auf die ausgehandelten Details lässt den Verdacht aufkommen, dass es mit den nun geplanten Maßnahmen sogar noch mehr „Vielfalt“ in Berlins öffentlichem Dienst geben wird als mit der Immigrantenquote. Ausgehandelt haben Breitenbach und Geisel, dass Menschen mit ausländischer Herkunft in besonderem Maße berücksichtigt werden, wenn Stellen oder Ausbildungsplätze neu besetzt werden. 

Juristisch weniger angreifbar

Laut der Einigung sollen Auswahlentscheidungen in Berlins öffentlichem Dienst zukünftig auch damit begründet werden können, dass Bewerber mit Immigrationshintergrund durch ihre „sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen“ den Vorzug vor einheimischen Bewerbern erhalten. Faktisch kann Rot-Rot-Grün über diesen Weg den ausländischen Hintergrund bei ansonsten gleichqualifizierten Bewerbern sogar zum ausschlaggebenden Kriterium machen. Die Auswirkungen auf die Zusammensetzung könnten dabei sogar stärker sein, als durch die fallengelassene Immigrantenquote. Berlins Verwaltung kann schon bislang bei Stellenausschreibungen sprachliche und „interkulturelle“ Kompetenzen als Anforderung benennen, wenn dies aus sachlichen Gründen geboten ist. 

Indem Rot-Rot-Grün die Stadt generell zu einer „Migrationsgesellschaft“ erklärt, können die „interkulturellen Kompetenzen“ ebenso wie die Beherrschung von Sprachen wie Türkisch oder Arabisch künftig als unverzichtbare Schlüsselkompetenzen für Bewerber definiert werden. Juristisch wäre dies vermutlich weit weniger angreifbar, als Bewerber von vornherein per Immigrantenquote zu bevorzugen und im Gegenzug deutsche Bewerber aufgrund ihrer Herkunft nicht einzustellen oder zu befördern.

Bemerkenswert ist, dass Kritik an den Quotenplänen nicht nur von CDU und AfD kam, sondern auch von Organisationen wie dem Berliner Migrationsrat. Dem Dachverband von mehr als 70 „Migrantinnen-Selbstorganisationen“ ging Breitenbachs Entwurf nämlich nicht weit genug: Ziel müsse es aus Sicht des Migrationsrats sein, „strukturellen Rassismus“ in der Verwaltung abzubauen. Anstoß nahm der Dachverband auch an der Verwendung des Wortes „Migrationshintergrund“.

Migrationsrat will noch mehr

Senatorin Breitenbach verwendet in der Öffentlichkeit inzwischen häufig Formulierungen wie „Menschen mit Einwanderungsgeschichte“. Dieser Begriff ist auf den Personenkreis fokussiert, der selbst aus dem Ausland nach Deutschland gekommen ist. Der „Migrationshintergrund“ steht wiederum für Personen, die nicht als deutsche Staatsbürger zur Welt kamen oder einen nichtdeutschen Elternteil haben. Kritikpunkt des Berliner Migrationsrats ist, dass damit die Nachkommen von Gastarbeitern in dritter oder vierter Generation nicht eingeschlossen sind: „Sie erfahren aber trotzdem Diskriminierung“, so Koray Yilmaz-Günay, Geschäftsführerin des Berliner Migrationsrats. Gegenüber dem „Tagesspiegel“ sagte Yilmaz-Günay, vom Merkmal „Migrationshintergrund“ würden auch Schwarze, „Sintize und Romina“ und jüdische Menschen, deren Familien „zum Teil seit der Zeit des Römischen Reichs auf dem Gebiet des heutigen Deutschland leben“, nicht erfasst. 

Ebenfalls im „Tagesspiegel“ macht sich der Philosoph Urs Lindner in einem Gastbeitrag dafür stark, in der Berliner Verwaltung statt einer Immigrantenquote eine „Antirassismusquote“ einzuführen. Als bessere Alternative zur Kategorie „Migrationshintergrund“ brachte Linder die Formulierung „strukturell von Rassismus gefährdete Gruppen“ ins Gespräch.