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19.02.21 / Justiz / Anwohner empört über Senatsentscheidung / Sicherungsverwahrte kommen in offenen Vollzug: „Wohne jetzt Mauer an Mauer mit einem Verbrecher“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-21 vom 19. Februar 2021

Justiz
Anwohner empört über Senatsentscheidung
Sicherungsverwahrte kommen in offenen Vollzug: „Wohne jetzt Mauer an Mauer mit einem Verbrecher“
Frank Bücker

Berlin prescht mit einem neuen Projekt der Justizverwaltung vor. Sogenannte „Sicherungsverwahrte“ werden im Rahmen des offenen Vollzugs außerhalb der Strafanstalt untergebracht. Teile eines Hauses (frühere Dienstwohnungen von Gefängnismitarbeitern) gegenüber der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel wurden dafür aufwendig (1,5 Millionen Euro) renoviert. Nun ist dort Platz für acht Sicherungsverwahrte. 

Zwar hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bereits 2009 entschieden, dass die rückwirkende Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. 2013 und 2017 gab das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden von Sicherungsverwahrten unter Verweis auf das Urteil aus Straßburg Recht. Dennoch hat bislang kein einziges Bundesland aus diesem Urteil generelle Konsequenzen gezogen, sondern es gewissermaßen als Einzelfallentscheidung angesehen. Mit Blick auf die neuen Aktivitäten des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) jubelte vor wenigen Tagen der „Tagesspiegel“: „Berlin stärkt Rechte von Sicherungsverwahrten.“ Justizsprecher Sebastian Brux glaubt: „Wir gehen davon aus, dass weitere Länder folgen werden.“ Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf wandte sich mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und AfD gegen das neue Projekt. Zuständig ist aber die Senatsverwaltung des Landes Berlin. 

Auch Gewerkschaft warnt

Die Nachbarn des Hauses, in dem die Sicherungsverwahrten nun im offenen Vollzug leben, sind empört oder verängstigt. Besonders wütend sind die übrigen Bewohner des Teilhauses Seidelstraße 34, in dem jetzt zwei Sicherungsverwahrte wohnen. Die Justizverwaltung verschickte 200 Einladungen zu einer Info-Veranstaltung. Rund 100 Interessierte drängelten sich im Kulturraum der Justizvollzugsanstalt Tegel. Trotz gutem Zureden blieben fast alle Anwohner bei ihrer ablehnenden Haltung. Martin Riemer, Leiter der JVA, musste zugeben: „Zwei Drittel sind Sexualstraftäter.“ 

Ein besorgtes Ehepaar erklärte nach der Veranstaltung: „Der Fokus lag von Anfang an nur auf den Insassen, ein Schutz der Bevölkerung findet nicht statt.“ Die Antworten seien „hohle Phraseologie“. Die Anwohner bestehen darauf: „Unsere Kinder haben ein Anrecht auf ein unversehrtes Leben.“ Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, übte gleichfalls Kritik: „Sicherungsverwahrung wird nicht umsonst angeordnet, sondern weil von diesen Straftätern belegbar eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht.“ 

Rückfälliger missbrauchte ein Kind

Bereits 2019 unterzeichneten 5000 Anwohner eine Petition gegen die Einrichtung, was den Justizsenator offenbar nicht beeindruckte. Von den 16 seit 2015 entlassenen Sicherungsverwahrten wurde einer bald wieder rückfällig und missbrauchte ein Kind. Anschließend wurde bekannt, dass seine Entlassung auf eine Justizpanne zurückzuführen war. Der Richter hatte vergessen, ein erforderliches Gutachten in Auftrag zu geben. Aus dem Haus in der Seidelstraße beklagen sich Anita Wendorf und Annette Wallström: „Ich lebe jetzt Mauer an Mauer mit einem Verbrecher.“