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19.02.21 / Geschichtsklitterung / Mit dem Gesetzbuch gegen die Wahrheit / Ein Warschauer Gericht hat zwei Historiker verurteilt, weil sie einen Fall von polnischer Kollaboration mit dem NS-Regime während der Besatzungszeit im Zweiten Weltkrieg aufgedeckt haben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 07-21 vom 19. Februar 2021

Geschichtsklitterung
Mit dem Gesetzbuch gegen die Wahrheit
Ein Warschauer Gericht hat zwei Historiker verurteilt, weil sie einen Fall von polnischer Kollaboration mit dem NS-Regime während der Besatzungszeit im Zweiten Weltkrieg aufgedeckt haben
Wolfgang Kaufmann

Es gibt Zufälle, die machen fassungslos: In einem monumentalen, 1700 Seiten umfassenden Geschichtswerk will die 81-jährige Polin Filomena Leszczynska in der Fußnote 397 auf Aussagen über ihren Onkel Edward Malinowski gestoßen sein, in denen sie sofort eine „Verletzung ihres Rechts auf ehrendes Gedenken an verstorbene Verwandte“ sowie eine „Beleidigung der polnischen Nation“ erkannte. Denn das 2018 erschienene Buch „Dalej jest noc. Losy Zydów w wybranych powiatach okupowanej Polski“ (Danach ist nur Nacht. Die Schicksale von Juden in ausgewählten Landkreisen im besetzten Polen) greift unter anderem auch das heikle Thema der polnischen Verstrickungen in den nationalsozialistischen Massenmord an den Juden auf. 

In diesem Zusammenhang heißt es über Malinowski, der Dorfschulze sei mitschuldig am Tode von 22 Juden gewesen, die 1942 versucht hätten, vor der SS in die Wälder zu fliehen. Das gehe aus den Aussagen der ehemaligen jüdischen Zwangsarbeiterin Estera Drogicka gegenüber der Survivors of the Shoah Visual History Foundation im Jahre 1996 hervor.

Wegen dieser kurzen Textpassage reichte die Rentnerin Leszczynska im Juni 2019 Klage gegen die beiden Verfasser des Buches ein, bei denen es sich um international bekannte Experten handelt. Die 1962 in Warschau geborene Barbara Engelking ist Professorin am Institut für Philosophie und Soziologie der polnischen Akademie der Wissenschaften, Gründerin und Direktorin des Zentrums zur Erforschung des Holocaust sowie Polens Vertreterin im Internationalen Auschwitz-Rat. Und Jan Grabowski, Sohn eines Holocaust-Überlebenden, hat wiederum eine Professur an der Universität Ottawa inne und arbeitet parallel dazu an Engelkings Forschungseinrichtung in der polnischen Hauptstadt.

Folge des „Holocaust-Gesetzes“

Die Klage stützt sich auf das am 1. März 2018 in Kraft getretene Gesetz über das Institut des Nationalen Gedenkens, welches zumeist nur „Holocaust-Gesetz“ genannt wird. Denn es stellt auch Äußerungen unter Strafe, die, wie es heißt, darauf abzielen, dem polnischen Staat oder Volk „faktenwidrig die Verantwortung oder Mitverantwortung für Verbrechen“ zuzuschreiben, „die durch das Dritte Deutsche Reich begangen wurden“.

Der Urteilsspruch im Rechtsstreit zwischen Leszczynska sowie Engelking und Grabowski fiel am 9. Februar. Die Richterin am Warschauer Bezirksgericht Ewa Jończyk entschied, dass sich die beiden Historiker wegen der Beschädigung des Andenkens des verstorbenen Malinowski aufgrund von „Ungenauigkeiten“ in ihrer Darstellung öffentlich bei der Klägerin zu entschuldigen hätten. Gleichzeitig wies sie jedoch die Forderung nach Zahlung von 100.000 Złoty (gut 22.000 Euro) Schmerzensgeld an Leszczynska zurück, weil weder deren eigener Ruf noch die Ehre ihrer Familie insgesamt geschädigt worden seien. Ebenso sah Jończyk keine Veranlassung, Engelking und Grabowski wegen einer Verleumdung Polens zu bestrafen. 

Damit fiel das Urteil verhältnismäßig milde aus, was aber nichts an seiner problematischen Begründung ändert. Denn die junge Richterin ignorierte die Einlassungen der Holocaust-Überlebenden Drogicka und bezog sich stattdessen auf die frühere Entscheidung eines polnischen Gerichts aus dem Jahre 1950, welches Malinowski vom Vorwurf der Kollaboration und der Beihilfe zum NS-Judenmord freigesprochen hatte. Dabei ließ sie vollkommen unberücksichtigt, dass die Gefolgsleute des Dorfschulzen die Zeugen seinerzeit massiv eingeschüchtert und teilweise auch brutal misshandelt hatten, woraufhin letztlich niemand gegen Malinowski auszusagen wagte. Deshalb beabsichtigen Engelking und Grabowski nun, in Revision zu gehen.

Zogen mächtige Kreise die Strippen?

Deren Ausgang ist freilich ungewiss, denn den zwei Forschern weht ein eisiger politischer Wind ins Gesicht. Sowohl das Staatsfernsehen Telewizja Polska als auch die Regierungspartei Prawo i Sprawiedliwość (PiS) und das staatliche Institut für Nationales Gedenken (IPN) lassen keine Gelegenheit zum Kesseltreiben gegen das Historiker-Duo aus. So äußerte einer der stellvertretenden IPN-Direktoren: „Wir wissen, dass die Bücher der beiden Autoren oft anfechtbar, ungenau und manipuliert sind.“ Noch schärfer fällt die Polemik vonseiten einiger nationalistischer Stiftungen aus, allen voran die 2013 gegründete Reduta Dobrego Imienia – Polska Liga Przeciw Zniesławieniom (Festung des guten Namens – Polnische Liga gegen Diffamierung, kurz RDI): Da hagelt es sogar reichlich Kampfbegriffe wie „Geschichtsfälscher“, „Volksverräter“ und „linkes Lumpenpack“.  

Wie kaum verwundern kann, stand Filomena Leszczynska natürlich nicht alleine auf weiter Flur, als sie die zwei Geschichtswissenschaftler vor Gericht zerrte. Die RDI unterstützte die Rentnerin bei der Klageerhebung und übernahm auch ihre finanziellen Auslagen. Zudem deutet vieles darauf hin, dass die Stiftung die Fußnoten des Buches von Engelking und Grabowski systematisch mit alten Gerichtsakten abgeglichen hat, wodurch sie schließlich auf den Fall Malinowski stieß. Das ist insofern bemerkenswert, als die RDI Geld von der Regierung in Warschau erhält und von Maciej Świrski geleitet wird, der zugleich als Vorsitzender des Aufsichtsrates der staatlichen polnischen Nachrichtenagentur Polska Agencja Prasowa (PAP) fungiert.

Obgleich das Urteil nicht ganz den Erwartungen der RDI und PiS sowie des IPN entsprochen haben dürfte, wird es allgemein als Warnschuss in Richtung all derer verstanden, denen man ebenfalls zutraut, am Image der polnischen Nation als „Retter der Juden“ vor den Nationalsozialisten kratzen zu wollen. 

Darüber hinaus stellt die Entscheidung des Gerichts eine Ermunterung auch für ausländische Geschichtsverfälscher dar. So könnte sie beispielsweise ehemalige Stasi-Mitarbeiter dazu animieren, alte Urteile von DDR-Gerichten auszugraben, um mit ihrer Hilfe unbequeme Zeitzeugen aus der Ulbricht- und Honecker-Ära sowie Historiker, welche sich auf deren Aussagen berufen, mundtot zu machen. Wie würde die Justiz hierzulande dann wohl reagieren?