29.03.2024

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26.02.21 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-21 vom 26. Februar 2021

Meldungen

„Gorch Fock“ (I) nach Stralsund

Stralsund – Die Hansestadt Stralsund will die „Gorch Fock“ (I) kaufen und sanieren. Damit dürfte die Existenz des Segelschiffes gesichert sein. Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) ist froh darüber. Die Sanierungskosten belaufen sich auf geschätzte 10,6 Millionen Euro. Die „Gorch Fock“ (I) diente zunächst als Segelschulschiff der Kriegsmarine. 1946 ging sie als Kriegsbeute an die UdSSR, die sie als „Towarischtsch“ für die Handelsmarine nutzte. 1991 ging das Schiff bei der Auflösung der SU an die Ukraine. 2003 erwarb der deutsche Verein „Tall-Ship Friends“ den inzwischen fahruntüchtigen Segler vom ukrainischen Bildungsministerium. In den vergangenen Jahren hat der Verein erhebliche Mittel zum Betrieb des Schiffes aufgebracht. Die Sanierungsaufwendungen übersteigen jedoch die Möglichkeiten von „Tall-Ship Friends“. Die später anfallenden laufenden Betriebskosten sollen jedoch wieder vom Verein getragen werden. F.B.





Warnung vor FFP2-Masken

Regensburg ­­– Laut Aussage des Dermatologen Philipp Babilas vom Hautzentrum Regensburg kann sich unter den dicht sitzenden FFP2-Masken ein „Biotop“ bilden, „das langsam kippt“. Zuerst führe der Feuchtigkeitsstau zum Aufquellen der Hornschicht der Haut. Dann entstünden Entzündungen mit Juckreiz. Durch das so verursachte Kratzen wiederum werde die Hautbarriere beschädigt. Dies schaffe Eintrittspforten für Erreger, die vielfach medikamentös bekämpft werden müssten. Hautreizungen könnten dabei nicht nur um Mund und Nase erfolgen, sondern auch hinter den Ohren, wo der Gummizug anliege. Darüber hinaus beobachtete der Professor eine Verschlechterung von bereits bestehenden Erkrankungen wie Neurodermitis durch das Tragen von FFP2-Masken. Solche „hochwertigen Mund- und Nase-Bedeckungen“ bieten also nicht nur einen angeblich besseren Schutz vor Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2, sondern können auch selbst krank machen.W.K.





Diagnose der Gesinnung

Stühlingen – Die Konstanzer AfD-Kreisvorsitzende Andrea Zürcher hat ihren Hausarzt in Stühlingen wegen „Nötigung, versuchter Körperverletzung und einer Verletzung der ärztlichen Berufspflichten gemäß dem kassenärztlichen Behandlungsvertrag“ angezeigt. Der Arzt hatte ihr unmittelbar nach einem Praxisbesuch mitgeteilt, sie wegen ihrer AfD-Zugehörigkeit nicht mehr weiterbehandeln zu wollen. Er stehe ihr nur noch in einem medizinischen Notfall zur Verfügung. Zürcher schaltete ihre Anwältin ein. Diese nahm Kontakt mit der Ärztekammer und der Krankenkasse auf und ließ eine Beschwerde prüfen gegen eine „medizinische Diagnose erst nach Diagnose der Gesinnung“. Zürcher zeigte sich auch erschüttert über die Offenheit, mit welcher Repressalien gegen aktive Mitglieder einer demokratisch gewählten Partei ergriffen würden. MRK