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26.02.21 / Leitartikel / Querfeuer gegen Preußen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-21 vom 26. Februar 2021

Leitartikel
Querfeuer gegen Preußen
René Nehring

Die Debatte um die Rückgabe von hunderttausenden 1945 entschädigungslos enteigneten Kunstgegenständen an das Haus Hohenzollern kommt nicht zur Ruhe. Seitdem vor rund anderthalb Jahren der damalige brandenburgische Finanzminister Christian Görke (Die Linke) die bis dahin im Verborgenen geführten Gespräche zwischen der vormaligen Herrscherfamilie und Vertretern des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg öffentlichkeitswirksam platzen ließ, taucht das Thema immer wieder in den Medien auf – zumeist verbunden mit antimonarchistischen Begleittönen und Empörungen über die vermeintliche „Gier“ der ehemals königlichen Familie. 

Grundlage der Verhandlungen ist das 1994 verabschiedete „Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können“ (AusglLeistG). Zu einem entscheidenden Streitpunkt wurde dabei die Frage, inwieweit Mitglieder des Hauses Hohenzollern – insbesondere Kronprinz Wilhelm – dem Nationalsozialismus „erheblichen Vorschub“ geleistet haben, da derartige Personen von den Regelungen des AusglLeistG ausgenommen sind. Damit werden freilich juristische Vermögensansprüche – zumal die einer ganzen Familie – an das moralische Verhalten einzelner Personen gekoppelt. 

Moralische Aspekte sind es denn auch, die von den Gegnern einer Rückgabe, beziehungsweise Entschädigung in den Vordergrund gerückt werden. So kommen in tendenziösen Medienberichten fast ausnahmslos Historiker zu Wort, die die Rolle der Hohenzollern kritisch bewerten, zum Beispiel der Marburger Professor Eckart Conze und der in Edinburgh lehrende Stephan Malinowski. Daneben stechen die Gegner einer gütlichen Einigung immer wieder auch gezielte Indiskretionen oder gar Falschinformationen über angebliche Forderungen der einstigen Königsfamilie an die Öffentlichkeit durch. So tauchte wiederholt die Meldung auf, der Chef des Hauses Preußen, Prinz Georg Friedrich, habe gefordert, dass die Hohenzollern ein Mitspracherecht über die Inhalte künftiger Ausstellungen zu ihrer Familie bekämen. 

Fakt ist, dass alle Verhandlungsparteien – mit Ausnahme der Linken – gewillt sind, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. So kehrte auch die brandenburgische Landesregierung unter Führung der neuen Finanzministerin Katrin Lange (SPD) an den Verhandlungstisch zurück, um – unter anderem auf Anraten des zuständigen Verwaltungsgerichts – einen Vergleich zu verhandeln. Nicht nur dieser Umstand zeigt, dass die Hohenzollern durchaus gute Karten haben. 

Ein wichtiges Pfund der Familie ist, dass sich in ihrem Eigentum noch immer zahlreiche Kunstgegenstände von unschätzbarem historischen und materiellen Wert befinden – etwa die preußischen Kronjuwelen –, die als Leihgaben in staatlichen Museen liegen und von dort im Streitfalle abgezogen werden könnten. 

Ein weiteres Plus auf Seiten der Hohenzollern ist ihr Verhandlungsführer Jürgen Aretz. Dieser war zu Beginn der 1990er Jahre Staatssekretär in der thüringischen Landesregierung und hat damals auf Seiten des Freistaats in aller Ruhe mit den Familien Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen die offenen Vermögensfragen geklärt. Die fürstlichen Familien erhielten seinerzeit Abfindungen, die zwar nicht an den materiellen Wert ihres vormaligen Eigentums herankamen, gleichwohl die Verhandlungspartner zufrieden auseinandergehen ließen. Es geht also, wenn alle Beteiligten wollen ...