26.04.2024

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05.03.21 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-21 vom 03. März 2021

Meldungen

AfD verklagt hohes Gericht

Karlsruhe – Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage gegen das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Anlass hierfür ist dessen vergangenes Jahr aufgeflogene Praxis, einem ausgewählten Kreis angeblich „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“, genannt „Justizpressekonferenz“, heimlich Vorab-Informationen über zur Verkündung anstehende Urteile zu geben. Hiervon war auch die AfD betroffen, die dadurch ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt sieht. Die Journalisten, darunter viele von ARD und ZDF, hätten den Informationsvorsprung benutzt, um klagende AfD-Mitglieder als inkompetent und überfordert hinzustellen. Nach Ansicht der Partei sollte das Verwaltungsgericht in Karlsruhe dem Bundesverfassungsgericht am besten gleich komplett untersagen, eine derartige Form der Kooperation mit Pressevertretern zu pflegen. Immerhin sei so etwas an keinem anderen deutschen Gericht üblich.W.K.





FDP- und CSU-Kritik am WDR

Köln – Politiker der FDP und der CSU werfen dem WDR vor, mit seinem neuen Instagram-Kanal „klima.neutral“ Wahlkampfhilfe für die Grünen zu leisten. Wie der öffentlich-rechtliche Sender mitteilte, will er mit seinem neuen Angebot explizit junge Menschen „rund um Themen wie die Klimakrise“ informieren. Über Twitter kommentierte Alexander Lambsdorff (FDP) das neue Angebot: „Sieben Monate vor der Bundestagswahl macht der WDR einen Kanal als Wahlkampfhilfe für die Grünen auf. Wo sind Kanäle zur Wirtschaftskrise, Bildungskrise, Digitalisierungskrise und so weiter?“ Weiter kritisierte der Freidemokrat, der Instagram-Account des Senders sei distanzlos. Ebenfalls über Twitter merkte Florian Hahn, der stellvertretende Generalsekretär der CSU, ironisch an: „Toll“, bei der ARD steht „offensichtlich doch noch genug Geld zur Verfügung“, um Wahlkampfunterstützung für die Grünen zu finanzieren.N.H.





Förderung verweigert

Berlin – Der Männerverein „Forum Soziale Inklusion“ (FSI) sollte eigentlich 400.000 Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte dem Verein das Geld zugesprochen und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das SPD-geführte Familienministerium hat indes einen Weg gefunden, dem FSI das bewilligte Geld vorzuenthalten. Die zuständige Abteilung Gleichstellung behauptet: „Bei einer Förderung sind die rechtlichen Grundlagen zu beachten … Der Projektantrag des FSI, der vorliegt, entspricht nicht den rechtlichen Voraussetzungen.“ Das Ministerium argumentiert, dass die Geldzuweisungen das Ziel haben müssen, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und Chancengleichheit zu ermöglichen. Von den Grünen heißt es, die antifeministische Haltung des Vereins sei mit der gleichstellungspolitischen Förderrichtlinie nicht vereinbar.F.B.