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05.03.21 / Sicherheit / Senat schwächt die Polizei weiter / Beamten wird die Maskierung weitgehend verboten – Demonstranten sollen sich vermummen dürfen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-21 vom 03. März 2021

Sicherheit
Senat schwächt die Polizei weiter
Beamten wird die Maskierung weitgehend verboten – Demonstranten sollen sich vermummen dürfen
Norman Hanert

Bereits das Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Dienst haben viele Berliner Polizeibeamte als einen generellen Misstrauensbeweis von Rot-Rot-Grün aufgefasst. In der Schlussphase der Legislaturperiode sorgt die Koalition aus SPD, Linkspartei und Grünen mit einer Reihe von Neuregelungen nun sogar dafür, dass sich die Entfremdung zwischen Ordnungshütern und Politik noch vertieft.

Noch im Februar wurde eine Anordnung der Landespolizeidirektion bekannt, die es Polizisten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, ihre Identität bei Einsätzen durch eine sogenannte Sturmhaube zu schützen. Diese Hauben, die Nase, Mund und Hals bedecken, sollten verhindern, dass Beamte bei Einsätzen, etwa im Clan-Milieu oder der Rockerszene, fotografiert und anschließend in ihrem Privatleben von Kriminellen bedroht werden. 

Künftig werden nur noch Beamte von Sondereinheiten der Berliner Polizei, etwa des SEK, ihre Gesichter mit Hilfe von Sturmhauben verdecken dürfen. Wie aus einem polizeiinternen Schreiben hervorgeht, sieht die Polizeiführung grundsätzlich keine „Notwendigkeit zum Tragen eines Identitätsschutzes“. Zur Begründung führt die Landespolizeidirektion an, es sei bisher nur drei Mal „zu Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Dienstkräfte“ gekommen. Was übersehen wird: Die geringe Zahl der Fälle kann im Gegensatz zur Sichtweise der Polizeiführung natürlich auch als Beleg für die Wirksamkeit der bisherigen Schutzpraxis gesehen werden.

Gut für Clans und Autodiebe

Für weiteren Unmut bei Berlins Ordnungshütern sorgt der Entwurf für das neue Polizeigesetz. Nach dem Willen der rot-rot-grünen Koalition soll das Landesparlament im Lauf des März über die Neuregelung abstimmen. In den Gesetzentwurf für das neue Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz haben SPD, Linkspartei und Grüne derart viele Beschränkungen für die Polizei hineingeschrieben, dass Norbert Cioma von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bereits warnt, das Gesetz werde den heutigen Anforderungen der Kriminalitätsbekämpfung „nicht mal im Ansatz gerecht“. „Rot-Rot-Grün muss sich gefallen lassen, dass nicht wenige Leute den Eindruck gewonnen haben, die Sicherheit dieser Stadt sei unwichtig“, so der Gewerkschafter. Tatsächlich fehlt in dem Entwurf vieles, was in anderen Bundesländern mittlerweile Standard bei der Kriminalitätsbekämpfung ist.

Berlin, eine Hochburg des Autoklaus, soll nach dem Willen von Rot-Rot-Grün beispielsweise auf die Möglichkeit einer Schleierfahndung verzichten. Brandenburg setzt dieses Mittel unter anderem gegen osteuropäische Autoschieber ein. Berlins Polizei soll auch keine elektronischen Fußfesseln einsetzen dürfen, um Terrorverdächtige und Schwerkriminelle im Blick zu behalten. 

Der sogenannte Unterbindungsgewahrsam, mit dem die Sicherheitskräfte Personen festhalten können, um schwere Straftaten zu verhindern, wird in Berlin von bisher vier auf zwei Tage verkürzt. Auch bei der Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten oder dem Abhören von verschlüsselten Telefonaten, der sogenannten Quellen-TKÜ, bleibt das Gesetz hinter dem zurück, was für Polizisten in anderen Bundesländern längst Normalität bei der Kriminalitätsbekämpfung ist. 

Der Verzicht auf solche Möglichkeiten steht im scharfen Kontrast zur hohen Kriminalitätsbelastung der deutschen Hauptstadt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, erinnert daran, dass Berlin seit Jahren das Bundesland mit den „meisten Straftaten und der schlechtesten Aufklärungsquote“ sei. „Jetzt hat es auch noch das schlechteste Polizeigesetz Deutschlands“, so Dregger.

„Bonbon für den Schwarzen Block“

Ausdrücklich als bundesweiter Vorreiter sieht sich Rot-Rot-Grün beim kürzlich beschlossenen „Versammlungsfreiheitsgesetz“. Im Gegensatz zum Verbot für Polizisten, ihre Identität bei Einsätzen zu schützen, lockert das neue Gesetz das bisherige Vermummungsverbot für Demonstranten. Nach dem Willen der Koalition soll es in Berlin künftig auch nicht mehr nötig sein, dass bei Demonstrationen der Polizei ein Ansprechpartner benannt wird. Die Versammlungsbehörde wird dafür aber verpflichtet, den geplanten Streckenverlauf einer Demo künftig zu veröffentlichen. Diese letztere Forderung erheben linke Aktivisten und die Antifa schon länger, damit sie Attacken auf unliebsame Kundgebungen besser planen können. 

Für die GdP machen die zahlreichen Fehler das Gesetz zu einem „Freifahrtschein für Extremisten“. Der FDP-Innenpolitiker Holger Krestel nannte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses die „Aufweichung“ des Vermummungsverbots einen „Bonbon für Vertreter des Schwarzen Blocks“.