26.04.2024

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12.03.21 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-21 vom 12. März 2021

Meldungen

Auslieferung an Österreich

Berlin – Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass eine Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers des sogenannten Ibizia-Videos nach Österreich zulässig ist. Der mit europäischem Haftbefehl gesuchte Privatdetektiv war im Dezember in der deutschen Hauptstadt festgenommen worden. Wie eine Sprecherin des Kammergerichts vorletzten Dienstag mitteilte, geht es in dem Fall nicht um die Fertigung der Videoaufzeichnung, sondern um mögliche Erpressung im Zusammenhang mit dem Video sowie mutmaßliche Drogen-Straftaten. Das im Mai 2019 veröffentlichte Video hatte in Österreich zum Bruch der schwarz-blauen Regierungskoalition geführt. Der mutmaßliche Drahtzieher hatte angeboten, vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Überschneidung zwischen dem Bilanzskandal und der Ibiza-Affäre auszusagen.N.H.





„Bayern“ nach Fernost

Berlin – Die Bundesmarine entsendet die Fregatte „Bayern“ nach Fernost. Während der Bestand der Bundesmarine immer geringer wird, soll nach einem Beschluss des Bundeskabinetts Deutschlands Rolle „als gestaltender Akteur und Partner“ geltend gemacht werden. Der eigentliche Adressat dürfte die Volksrepublik China sein, die sich dem Anspruch der USA, als „Weltgendarm“ auch im Fernen Osten zu agieren, entgegensetzt. Die Fregatte soll zudem einige Wochen an der Überwachung von Sanktionen gegen Nordkorea teilnehmen. Insgesamt sechs Monate soll die „Bayern“ in Übersee operieren. Für die Landesverteidigung fehlt das Schiff in dieser Zeit. Der Bundestagsfraktionschef und außenpolitische Experte der SPD Rolf Mützenich warnt: „Wenn die Verteidigungsministerin einer militärischen Eindämmungsstrategie gegen China das Wort redet, geht mir das entschieden zu weit.“F.B.





Streit um Tagebau Polens

Warschau – Polen beabsichtigt den Braunkohletagebau Turów im deutsch-polnisch-tschechischen Dreiländereck zu erweitern. Die EU-Kommission hatte beschlossen, diese Form der Energiegewinnung möglichst bald einzustellen. Diese Beschlüsse schädigen jedoch Polens Wirtschaft, denn die geförderte Braunkohle ermöglicht den Verzicht auf Energieimporte. Die tschechische Regierung droht nunmehr, Polen vor europäischen Gerichten zu verklagen. Die Europäische Kommission hat sich bereits positioniert. Polen habe bei der Genehmigung des Ausbaus des Tagebaus Turów gegen „seine Verpflichtungen aus vier EU-Richtlinien und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ verstoßen. „Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung“ seien missachtet worden. Die deutsche Europaabgeordnete der Grünen Anna Cavazzini beklagt, „dass der Weiterbetrieb des Tagebaus und des Kraftwerks Turów bis 2044 mit den Zielen der EU-Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 und dem EU Green Deal nicht vereinbar sind“.F.B.