19.04.2024

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12.03.21 / Leitartikel / Zweifelhafte „Schützer“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-21 vom 12. März 2021

Leitartikel
Zweifelhafte „Schützer“
Hans Heckel

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts war ein Nasenstüber sondergleichen für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dessen Chef Thomas Haldenwang und natürlich auch für Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU): Das BfV darf die AfD nicht als „Verdachtsfall“ einstufen, geschweige denn eine solche Einstufung öffentlich bekanntmachen. Eine solche Einstufung legimitiert formell den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zum Ausspionieren von Parteien, Gruppierungen oder Personen.

Der Vorstoß des Gerichts zeigt jedoch nur die Spitze des Eisbergs. In dem durchgestochenen Bericht des BfV war lediglich von Belegen für „mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ die Rede, die man „zusammengetragen“ habe. 

„Mutmaßliche“ Verstöße? Man konnte demnach nicht einmal etwas Konkretes anführen, hat nur Hinweise zusammengekratzt, dass da etwas sein könnte. Und das, man möge es sich vor Augen halten, wird als Rechtfertigung dafür genommen, der größten Oppositionspartei im Bundestag mit nachrichtendienstlichen Mitteln nachzustellen. In einem Rechtsstaat.

Der ganze Vorgang nährt den Verdacht, dass das BfV seit dem Übergang seiner Führung von Hans-Georg Maaßen auf Thomas Haldenwang als Machtinstrument gewisser Parteien zum Denunzieren und Niederhalten der politischen Konkurrenz missbraucht wird. Da wird dann „zusammengetragen“, was es braucht, um rechtzeitig vor wichtigen Wahlen in Erscheinung zu treten. Dafür drückt man dort, wo wirklich etwas im Argen liegt, die Augen zu, wenn es gewünscht wird.

Wie weit die Maßstäbe verrutscht sind, zeigt der Blick auf die Linkspartei und den Umgang mit ihr. Deren neue Co-Vorsitzende Janine Wissler meint, dass „geschichtlicher Fortschritt nur durch Revolutionen erreicht wurde“ und feiert „radikalisierte Bewegungen“ als Vorbilder, denn die „klassenlose Gesellschaft“ lasse sich „nicht einführen durch Regierungen und Parlamente“. Ihre Partnerin an der neuen Parteispitze, Susanne Hennig-Wellsow, will die CDU/CSU „aus der Bundesrepublik vertreiben“, wie sie sagte.

Auch „radikale“ Opposition ist in der freiheitlich-demokratischen Ordnung des Grundgesetzes geschützt. Voraussetzung ist, dass die Protagonisten solcher Positionen sich an die Regeln des demokratischen Staates halten und auch nicht beabsichtigen, diese Regeln im Falle einer Machtübernahme umzustürzen.

Solche Umsturzpläne finden sich weder im Programm noch in der Führung der AfD. Dafür macht die Spitze der Linkspartei nicht einmal ein Hehl daraus, dass sie das „System überwinden“ will, notfalls per „Revolution“. Doch auf wen stürzen sich die „Verfassungsschützer“?