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Folge 12-21 vom 26. März 2021 / Brauereien / Schales Sabbelwasser / Bierbrauer werden ihr Produkt nicht los – Wohin mit dem Gerstensaft, wenn Gaststätten dicht sind und keine Volksfeste stattfinden?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12/21 vom 26. März 2021

Brauereien
Schales Sabbelwasser
Bierbrauer werden ihr Produkt nicht los – Wohin mit dem Gerstensaft, wenn Gaststätten dicht sind und keine Volksfeste stattfinden?
Markus Bauer

Zum 31. März hat die seit 1929 bestehende Brauerei Weißbierbräu Unertl in Mühldorf (Oberbayern) ihr Sudhaus geschlossen, das heißt den Braubetrieb eingestellt. Drei Tage zuvor musste die Brauerei Prössl in Adlersberg bei Regensburg bereits zum zweiten Mal ihre Traditionsveranstaltung am Palmsonntag, den mit einem großen Bierfest verbundenen Palmator-Ausschank, absagen. Andere Brauereien waren gezwungen, Bier wegzuschütten oder gaben das Sabbelwasser als Spende aus, ehe es schal wird.

Das sind nur drei Beispiele, die verdeutlichen, dass auch die Braubranche inzwischen überaus stark mit den Lockdown-Maßnahmen zu kämpfen hat. Mit den monatelangen Schließungen des Hotel- und Gaststättengewerbes ist auch eine Branche betroffen, die der Gastronomie seit jeher nahesteht – das Brauwesen.

Dieses leidet aus mehreren Gründen besonders unter Corona. Da die Gastronomie geschlossen hat, fehlt die Abnahme eines guten Teils des gebrauten und in diesem Fall meist in Fässern abgefüllten Bieres. Aber auch Vereins- und Volksfeste wurden 2020 abgesagt und werden wohl auch dieses Jahr in den meisten Fällen ausfallen. Entsprechend hoch werden die Verluste für viele mittelständische Betriebe ausfallen, die sich oft in Familienbesitz befinden. „Wir sind unter die Räder gekommen“, beschrieb Ende Februar Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Brauereien in Bayern, die Situation der Brauereigasthöfe.

Besteht nämlich neben der Brauerei auch noch ein Brauereigasthof, dann hat der Inhaber schlechte Karten. Brauereigasthöfe sind nämlich von Corona-Hilfen ausgenommen. Denn die gibt es – zumindest nach den bisher gültigen Vorgaben – nur, wenn 80 Prozent des Umsatzes über die Gastronomie laufen. Ein Wert, den die meisten aus Brauerei und Gasthof bestehenden Betriebe nicht erreichen. 

Bei dem in Lengenfeld bei Velburg (Landkreis Neumarkt/Oberpfalz) angesiedelten Winkler-Bräu – bekannt für seine Bierspezialität „Kupfer Spezial“ – liegt der Anteil der Gaststätte mit 76 Prozent knapp unter der für Corona-Hilfen berechtigenden Schwelle. „Wir haben Betriebe mit 30 bis 50 Prozent Umsatzrückgang in diesen Monaten“, schildert Stang. Die eingangs erwähnte Brauerei Weißbierbräu Unertl hat sonst sogar 80 Prozent in der Gastronomie und Volksfesten erwirtschaftet, die nun fehlen. 

Unmut entzündet sich wegen der Ungleichbehandlung bei den Corona-Hilfen gegenüber Bäckereien, die ein Café betreiben, oder mit Blick auf Metzgereien mit Stehimbiss. Hier gelten andere Prozentsätze für die einzelnen Bereiche.

Die Tendenz unterstreicht auch Josef Goss, Inhaber der seit 1878 bestehenden Brauerei Goss in Deuerling (Landkreis Regensburg), die für ihr Märzen-Bier mehrfach beim World-Beer-Cup und beim European Beer Star Award Gold- und Silbermedaillen geholt hat. Mit seinem Sohn, der in der Brauerei mitarbeitet, steht die nächste Generation bereits in den Startlöchern. 

Von der Politik im Stich gelassen

„Ich fühle mich von der Politik im Stich gelassen. Wir hatten in dieser Zeit einen Umsatzrückgang von 30 Prozent“, sagt Gross senior und führt weiter aus: „Es finden keine Feste und Feierlichkeiten statt, unser Brauereigasthof ist geschlossen, das Personal in Kurzarbeit. 2021 wird es ja genauso weitergehen, dass nach wie vor keine größeren Festivitäten zugelassen werden. Zu tun ist zwar immer etwas in Brauerei, Gasthaus und Landwirtschaft. Aber uns wäre es schon recht, wieder aufsperren zu können. Auch vernünftige Lösungen für unsere Branche von der Politik wären mehr als überfällig.“

In seiner Brauerei wurde 2018 und 2019 zum Tag des Bieres am 23. April beziehungsweise zum Fest am Haidplatz in Regensburg ein Gemeinschaftssud fast aller der in der Stadt und im Landkreis Regensburg angesiedelten Braustätten eingebraut. Daran war 2020 und 2021 nicht zu denken – weder an den gemeinsamen Sud noch an das Bierfest.

Die Hoffnung liegt zunächst in der Öffnung der Außengastronomie. Das würde die Lage zumindest ein wenig entspannen. Doch ob und wann das angesichts stagnierender beziehungsweise immer wieder steigender Infektions- und Inzidenzzahlen möglich ist, steht derzeit in den Sternen.

In einem offenen Brief haben sich im Februar über 300 deutsche Brauereien aus allen Regionen an die Politiker im Bund und in den Ländern gewandt, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Die Weißbierbräu Unertl in Mühldorf hat die Reißleine gezogen: Ihr Bier produziert und vermarktet seit April die niederbayerische Brauerei Aldersbach. Das Unertl Weißbier und das Leichte Weiße werden bereits in Aldersbach gebraut, die Herstellung von Dinkelweiße und das Gourmet-Weißbier sind geplant.

Zumindest konnte inzwischen seitens des Bundes für Brauer und Winzer im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware erreicht werden. Das heißt, dass überschüssiges Fassbier als Fixkosten bei der Bundeshilfe geltend gemacht werden kann. 

Der CSU-Bundestagsabgeordnete für den Stimmkreis Regensburg, Peter Aumer, hat erreicht, dass die Brauereigaststätten rückwirkend Hilfszahlungen aus der November- und Dezemberhilfe erhalten. Bereits am 7. Dezember des Vorjahres hatte er sich mit einem persönlichen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt und ihn gebeten, die Nichtberücksichtigung der Brauereigaststätten zu korrigieren.

Ob diese kleinen Erfolge helfen oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind? Man wird die Pandemie-Entwicklung abwarten müssen und hoffen, dass es bald zu Lockerungen kommt. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass dem Weißbierbräu Unertl noch weitere Braustätten folgen werden. Ein großer Verlust nicht nur von Brauereien, sondern von örtlicher und regionaler Kultur bedeuten diese staatlichen Zwangsmaßnahmen aber auf jeden Fall.