24.04.2024

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Folge 14-21 vom 09. April 2021 / Aufgefallen / Sachsen erklärt sich negativ

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-21 vom 09. April 2021

Aufgefallen
Sachsen erklärt sich negativ
Erik Lommatzsch

Die Liste der fragwürdigen Corona-Maßnahmen wird stetig länger. Eine der jüngsten Hervorbringungen ist eine Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums vom 29. März. Danach gibt es neben Schnelltests durch „geschultes Personal“ den Selbsttest, den man in aller Stille vornehmen kann. Ausreichend ist der dann beispielsweise, wenn man bei einer Beerdigung mit mehr als zehn Teilnehmern anwesend sein möchte. Oder wenn einem, sofern die Inzidenz den Spielbetrieb gestattet, der Sinn nach Theater steht.

Den Selbsttest bestätigt man durch die erforderlichen Auskünfte in der Bescheinigung, die der Verordnung als Anlage beigefügt ist. Ausdrücklich heißt es hier: „Der Test wurde ohne Aufsicht durch eine fachkundige Person durchgeführt.“ Name, Adresse und so weiter sind anzugeben, Datum und Uhrzeit, der Name des Tests sowie der Hersteller. Die zugelassenen Tests sind über eine in der Verordnung aufgeführte Internetadresse abrufbar. Negativ oder positiv ist vor der Unterschrift noch anzukreuzen, im Positiv-Fall soll man sich einem PCR-Test unterziehen und isoliert abwarten, bis das Ergebnis vorliegt. 

Den gültigen, negativen Selbsttest kann also jeder vorlegen, der in der Lage ist, den Vordruck auszufüllen, ohne jemals einen Test durchgeführt zu haben. Kontrolle, Sanktionen oder Ähnliches sind unmöglich. Die Maßnahme ist damit völlig wertlos. Man fragt sich, wer derartige Regelungen verfasst. Oder hat ein entnervter Beamter die Dinge absichtlich ad absurdum geführt?