25.04.2024

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Folge 14-21 vom 09. April 2021 / Leitartikel / Berechtigtes Nein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-21 vom 09. April 2021

Leitartikel
Berechtigtes Nein
René Nehring

Dieser Schritt kam gerade noch rechtzeitig. Kurz vor Ostern sickerte durch, dass die Unions-Fraktion im Deutschen Bundestag das von der SPD auf den Weg gebrachte „Demokratiefördergesetz“ nicht unterstützen will. Damit hat das umstrittene Vorhaben kaum noch eine Chance, in der laufenden Legislaturperiode durch das Parlament zu kommen. 

Heftige Kritik für das Nein gab es nicht nur vonseiten der Sozialdemokraten, sondern auch von Innenminister Horst Seehofer (CSU). Dieser sagte gegenüber dem „Spiegel“, er sei „maßlos enttäuscht“ von denjenigen, die „mit ihrem destruktiven Handeln die gute Arbeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beschädigen“. Der Kampf gegen Rechtsextremismus sei ein zentrales Anliegen der Großen Koalition, noch nie zuvor habe sich eine Bundesregierung so umfassend mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschäftigt und so viele konkrete Maßnahmen beschlossen.

Besonders scharf kritisierte das Aus für das Gesetz die SPD-Vorsitzende Saskia Esken. Sie sprach gegenüber dem „Spiegel“ von einem „Armutszeugnis“ und fragte, wie viele Morde und Straftaten, noch geschehen müssten, „bis die konservativen Parteien endlich erkennen, dass die Gefahr von rechts kommt“. 

Gerade die Kritik von Esken sollte indes hellhörig stimmen. Im vergangenen Jahr bekannte sich die SPD-Vorsitzende mit Tweets wie „58 und Antifa. Selbstverständlich“ wie selbstverständlich zu linksradikalen Gruppen, die seit Jahren vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden und regelmäßig Gewalt ausüben. Die „Rote Flora“ in Hamburg, der Stadtteil Connewitz in Leipzig und die Rigaer Straße in Berlin stehen als Synonym für eine Szene, die keine Skrupel zeigt, Polizisten und politisch Andersdenkende lebensbedrohlich zu verletzen. 

Nachdenklich muss denn auch der konkrete Grund für das Aus stimmen. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Matthias Middelberg (CDU), erklärte gegenüber der „Welt“, dass ihm und seinen Kollegen ein „schriftliches Bekenntnis der Zuwendungsempfänger zu den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ fehle. 

Ein derartiges Bekenntnis sollte bei einem solchen Gesetz eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Denn so gerechtfertigt das Anliegen ist, gegen politischen Extremismus vorzugehen, so unverständlich und inakzeptabel wäre es, wenn das Geld – zumal angesichts der hohen Summen – bei Organisationen landete, die selbst verfassungsfeindlich sind. 

Dass sich die SPD weigerte, einem Passus, der das Bekenntnis zur FDGO zwingend vorschreibt, in das Gesetz aufzunehmen, wirft wiederum nicht nur die Frage auf, welche Empfänger den Initiatoren des Gesetzes vorschwebten. Vielmehr müssen sich diese die Frage gefallen lassen, wes Geistes Kind sie selbst sind. 

Insofern ist es besser, kein Gesetz zu haben, als ein Gesetz, das Verfassungsfeinde umfangreich mit Staatsgeldern alimentieren würde.