27.04.2024

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Folge 16-21 vom 23. April 2021 / Kommentare / Das Impf-Dilemma

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-21 vom 23. April 2021

Kommentare
Das Impf-Dilemma
Hans Heckel

Im Schatten des Streits über die Kompetenzverteilung von Bund und Ländern bei den Corona-Gesetzen schwelt ein weiterer verfassungsrechtlicher Konflikt von erheblicher Sprengkraft. Es geht um die angeblichen „Sonderrechte“ für Geimpfte. Hier prallen zwei gleichermaßen unantastbare Rechtstitel aufeinander.

Einerseits müssen Einschränkungen von Grundrechten auch im Einzelfall überzeugend begründet werden, sonst haben sie vor dem Grundgesetz keinen Bestand. In etlichen Urteilen haben Gerichte einschränkende Maßnahmen der Politik wieder einkassiert, weil sie diese überzeugende Begründung nicht erkennen konnten.

Andererseits steht es dem Staat nicht zu, die Bürger zum Impfen zu zwingen. Ein solcher Zwang stellte einen mit dem Grundgesetz ebenfalls nicht vereinbaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar.

Bei Geimpften aber fällt die (ohnehin vielfach bezweifelte) Begründung für die massiven Grundrechtseinschränkungen, denen die Deutschen derzeit ausgesetzt werden, vollends in sich zusammen. In dieser Weise geschützte und „ungefährliche“ Menschen müssten sich also so frei bewegen können wie vor der Pandemie.

Auf diese Weise aber entstünde ein faktischer Druck zur Impfung, der durchaus als Zwang interpretiert werden kann. Urlaubsreise, Restaurant- oder Theaterbesuch nur mit Impfung? Solche Regeln wären für viele Betroffene vom Zwang zur Impfung kaum noch zu unterscheiden.

Eine vollständige Lösung dieses Konflikts ist nicht in Sicht. Wohl aber könnte die Politik den Widerspruch entschärfen, indem sie vom Kurs der immer härteren Einschränkungen endlich Abschied nimmt. Als erstes sollten die Empfehlungen von Fachleuten in die Praxis übersetzt werden. Etwa, wenn Aerosolforscher den Maskenzwang im Freien für obsolet erklären. Letztlich kann die Antwort aber nur heißen: So rasch wie möglich heraus aus dem Netz der Zwangsmaßnahmen – insgesamt.