26.04.2024

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Folge 18-21 vom 07. Mai 2021 / Thüringen / Gerhard Strate: „Ein skandalträchtiges Vorgehen“ / Ein Weimarer Familienrichter und Kritiker der Corona-Maßnahmen sieht sich Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft ausgesetzt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-21 vom 07. Mai 2021

Thüringen
Gerhard Strate: „Ein skandalträchtiges Vorgehen“
Ein Weimarer Familienrichter und Kritiker der Corona-Maßnahmen sieht sich Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft ausgesetzt
Peter Entinger

Vor knapp einem Monat, am 8. April dieses Jahres, hat der Amtsrichter aus dem thüringischen Weimar, Christian Dettmer, mit einem richterlichen Beschluss an zwei Weimarer Schulen Masken- und Testpflicht, Abstandsregeln und Homeschooling untersagt. Kritiker der Corona-Maßnahmen sahen einen Dammbruch. 

Doch die Freude währte nur kurz. Die nächsthöhere Instanz kassierte das Urteil. Gegen den Familienrichter gingen mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, also der vorsätzlich falschen Anwendung des Rechts, ein. Und gegen den Beamten läuft ein Verfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. „Die Rechtsbeugung soll darin bestanden haben, dass Herr Dettmar sich eine Kompetenz angemaßt habe, die ihm eigentlich nicht zukommt. Das Familiengericht hätte so eine Anordnung gegenüber der Schulleitung, dass keine Masken getragen werden sollen, nicht treffen dürfen. Das sei allein Sache des Verwaltungsgerichts“, erklärte Dettmers Verteidiger, der prominente Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate. 

„Eine reine Ausforschung“

In Thüringen gibt es Gerüchte, der Fall von zwei Schülern, die gesundheitliche Probleme durch das Tragen der Schutzmasken davongetragen hätten, sei Dettmer gezielt zugespielt worden. „Das ist Nonsense“, sagte dessen Anwalt und wies auch Behauptungen zurück, der Richter habe Kontakte in die Querdenker-Szene. 

Doch wohl nur mit diesen Gerüchten sind die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft zu erklären. Denn dass ein Richter eine Rechtsvorschrift falsch auslegt, kommt vor. Auch dass eine höhere Instanz ein Urteil kassiert, ist keine Seltenheit. Doch die Tatsache, dass die Ermittler Laptop und Mobiltelefon des Beschuldigten beschlagnahmten, wirft Fragen auf. 

„Es kann ja nur darum gehen, zu erfahren, was Herr Dettmar für Kontakte hat. Welche Art von Kontakten die Staatsanwaltschaft auf den Datenträgern vermutet, was da von Interesse sein sollte, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären“, glaubt Strate, der deutliche Worte für die Aktion gegen seinen Mandanten fand: „Es ist auf jeden Fall ein skandalträchtiges Vorgehen. Es ist ein unmittelbarer Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Der Richter hat lediglich eine andere Rechtsposition vertreten als das Verwaltungsgericht wenig später eingenommen hat – das macht ihn aber nicht zum Rechtsbeuger. Das anzunehmen, ist schon ein gewisser Irrsinn. Der zu Corona-Zeiten aber immer mehr um sich zu greifen scheint.“

„Das ist rechtswidrig“

Thüringens Justizminister Dirk Adams von den Grünen gab sich zunächst gelassen. „Über einen Beschluss wie in diesem Fall wird im Rahmen des Rechtswegs nach ganz formalen ordentlichen Verfahren entschieden, ob er Bestand hat, ob er zurücküberwiesen wird oder ob er aufgehoben wird.“ Niemand müsse sich sorgen, dass das Urteil überschnell aufgehoben werde, sagt Adams. Das sei ein gewöhnlicher Vorgang. Was die Anzeigen gegen den Richter betreffe, betonte der Minister die Unschuldsvermutung. 

Gleichwohl scheint es, als habe Adams Weisung erteilt, Ermittlungen gegen den Richter aufzunehmen und dies just zu dem Zeitpunkt, zu dem regionale Medien darüber spekulierten, die Klägerin habe sich den Richter bewusst ausgesucht. 

„Richter Dettmars Überlegung, dass er als Familienrichter in Kindschaftssachen durchaus auch ermächtigt ist, eine derartige Anordnung zu treffen, ist absolut vertretbar. Weil es dem Gesetzeswortlaut nicht widerspricht“, meint Strate. 

Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders. „Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist“, teilte sie auf Nachfrage mit. 

Adams will sich zu den aktuellen Vorgängen nicht äußern. Die richterliche Unabhängigkeit, aber auch die Möglichkeit, Entscheidungen überprüfen zu lassen, seien ein hohes Gut, betonte er. „Deshalb gibt es keine Kommentierung eines Gerichtsbeschlusses oder -urteils durch die Landesregierung.“

Für Dettmer ist die Rufschädigung enorm. Schon wird über eine Versetzung spekuliert. Dass juristisch etwas hängen bleiben werde, daran glaubt Strate nicht: „Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Verfahren alsbald eingestellt wird. Die Aktion ist eine reine Ausforschung, welche persönlichen Hintergründe der Richter hat. Und das ist rechtswidrig.“