19.04.2024

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Folge 19-21 vom 14. Mai 2021 / Verdiente Pleiten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-21 vom 14. Mai 2021

Verdiente Pleiten
Wolfgang Kaufmann

Wer schweigt, ist einverstanden und muss zahlen. Eine derartige Klausel findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten deutschen Banken, wo von Preiserhöhungen bei den Kontoführungsgebühren die Rede ist. Noch, denn nun hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH)entschieden, dass diese Regelung zur unangemessenen Benachteiligung der Bankkunden führe und daher unwirksam sei. Wer Gebühren anheben wolle, stehe in der Pflicht, seine Kunden um ihre ausdrückliche und nicht einfach nur stillschweigende Zustimmung zu bitten, da sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung einseitig zum Nachteil der Verbraucher verschiebe.

Für die verklagte Postbank, aber auch alle anderen Geldinstitute, die vom Privatkundengeschäft leben, ist das ein harter Schlag: Zum einen drohen nun Rückzahlungen von zu Unrecht erhobenen Kontoführungsgebühren, zum anderen können die Banken nicht mehr länger auf die Bequemlichkeit ihrer Kundschaft hoffen. Jemand, der mit der Nase darauf gestoßen wird, dass sich eine Dienstleistung verteuert, fängt eher an, nach Alternativen zu suchen, und kündigt seinen Vertrag schneller. Damit hat der BGH im Gegensatz zu den beiden Vorinstanzen die Banken zu etwas mehr Effizienz verpflichtet. Denn wenn höhere Preise künftig leichter zum Verlust von Kunden führen können, deren Gebühren inzwischen mehr als ein Viertel der Erträge vieler Banken ausmachen, ist es das Beste, Anhebungen nach Kräften zu vermeiden. 

Manchen Geldinstituten wird das gelingen, anderen nicht. Denn die herrlich komfortablen, aber nun hinfälligen AGB haben träge gemacht und das Drehen an der Gebührenspirale zur Gewohnheit werden lassen. Solche Banken könnten im schlimmsten Falle pleitegehen. Und das vollkommen verdient.