28.03.2024

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Folge 19-21 vom 14. Mai 2021 / Malmedy-Prozess / Fragwürdige Justiz der Sieger / Das vor 75 Jahren wegen der Exekution US-amerikanischer Kriegsgefangener begonnene Verfahren vor einem US-Militärgericht gegen Angehörige der Kampfgruppe Peiper wurde unsauber geführt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-21 vom 14. Mai 2021

Malmedy-Prozess
Fragwürdige Justiz der Sieger
Das vor 75 Jahren wegen der Exekution US-amerikanischer Kriegsgefangener begonnene Verfahren vor einem US-Militärgericht gegen Angehörige der Kampfgruppe Peiper wurde unsauber geführt
Erik Lommatzsch

Von den Verfahren, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den alliierten Siegern gegen Deutsche unter dem Vorwurf von Kriegsverbrechen in Gang gesetzt wurden, dürfte im Nachgang keines so umstritten gewesen sein wie der sogenannte Malmedy-Prozess. Er zählt zu den sogenannten Dachauer Prozessen, die von der Militärgerichtsbarkeit der US-Armee im Internierungslager Dachau durchgeführt wurden. Die Verhandlungen begannen vor 75 Jahren, am 16. Mai 1946, und dauerten zwei Monate. Nicht nur die deutsche, auch die amerikanische Öffentlichkeit diskutierte die Vorwürfe, im Vorfeld sei es zu Geständnissen der Angeklagten gekommen, die mit unlauteren Mitteln erzwungen worden seien, bis hin zu physischer Misshandlung und Folter.

Simpson-Kommission

Benannt ist der Prozess nach dem sogenannten Malmedy-Massaker, das sich am 17. Dezember 1944 in der Nähe der belgischen Stadt Malmedy ereignet hat. Im Zuge der am Vortag von deutscher Seite gestarteten Ardennenoffensive, einem der letzten großen Versuche, den Vormarsch der Alliierten im Westen zu stoppen, hatte ein SS-Verband unter dem Kommando von SS-Standartenführer Joachim Peiper, welcher der 6. Panzerarmee der Wehrmacht zugeteilt war, einen Konvoi der Amerikaner überwältigt und eine Reihe von Kriegsgefangenen gemacht. Die Kampfgruppe Peiper hatte etwa 80 der festgesetzten Amerikaner völkerrechtswidrig exekutiert, hier wohl einer Maßgabe Adolf Hitlers folgend. Dies war einer der wenigen Fälle, in denen eine große Anzahl von US-Soldaten einem Kriegsverbrechen zum Opfer fiel. Entsprechend groß war das amerikanische Interesse an einer Aufklärung und vor allem Bestrafung.

Nach Kriegsende wurde eine erhebliche Anzahl Verdächtiger der SS-Kampfgruppe zusammengesucht und im Dezember 1945 in einem Gefängnis in Schwäbisch Hall in Einzelhaft genommen. Die vorherige gemeinsame Unterbringung in einem Lager bei Ludwigsburg hatte sich für die Ermittlungen ob der möglichen Absprachen und der nach wie vor weitgehend intakten Befehlsstruktur unter den Gefangenen als unpraktikabel erwiesen.

Anklage erhoben wurde am 11. April 1946. Die Beschuldigungen bezogen sich nicht nur auf die bei Malmedy Erschossenen, sondern auch auf weitere auf belgischem Gebiet in der Zeit vom 16. Dezember 1944 bis zum 13. Januar 1945 getötete Soldaten und Zivilisten, insgesamt einige hundert Personen. Als Belastungsmaterial dienten fast ausschließlich Aussagen der Angeklagten aus vorangegangenen Vernehmungen. Alle 73 vor Gericht stehenden Verdächtigen wurden schuldig gesprochen, 43 davon zum Tode verurteilt, darunter auch Peiper selbst. Von den 30 Haftstrafen wurden 22 lebenslänglich verhängt.

Einige hatten schon vor Gericht ihre Geständnisse widerrufen und geltend gemacht, diese seien ihnen abgepresst worden. Auch die Verteidigung hatte entsprechende Einwände erhoben. Die Vollstreckung wurde aufgeschoben. Zunächst wurden die Vorwürfe zurückgewiesen. Dass Beschuldigte sich über die Gefangenschaft beschwerten, war nicht neu. Neu waren dann allerdings Umfang und Intensität der Beschwerden. Anfang 1948 legten fast alle Verurteilten eidesstattliche Erklärungen über die Behandlung während der Haft in Schwäbisch Hall durch die Vertreter der US-Militärjustiz vor. Die Rede war unter anderem von Hunger, Scheinhinrichtungen, der Vorlage gefälschter Aussagen, Schlägen, der Ablehnung der Bitte um einen Pfarrer sowie der Drohung, die „Eltern zu enteignen und den Russen zur Deportation für Sibirien vorzuschlagen“.

Seitens der Amerikaner wurde eine Reihe von Überprüfungen vorgenommen. Die geäußerten Vorwürfe widersprachen einerseits ihrem Selbstverständnis. Andererseits galt es, der Resonanz zu begegnen, die das Ganze in der deutschen Öffentlichkeit fand, erfreute sich doch die Tatsache, dass die Kriegssieger über die Deutschen richteten, keineswegs allgemeiner Zustimmung. Und hier schien es sich um handfeste Verfehlungen der Besatzer zu handeln, womit auch die Dachauer Prozesse in ihrer Gesamtheit in Frage gestellt wurden. Man forderte eine erneute Verhandlung der Malmedy-Angelegenheit. 

Ausschuss des US-Senats

Auch promiente Kirchenvertreter engagierten sich, so etwa der evangelische Pfarrer Martin Niemöller, der in der NS-Zeit im KZ gesessen hatte. Der Kölner Kardinal Josef Frings wandte sich mehrfach an den Militärgouverneur der US-amerikanischen Zone, Lucius D. Clay. In seiner Funktion als Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz schrieb Frings im August 1948, man solle die „wirklich Schuldigen“ bestrafen. Dass „in den Vereinigten Staaten selbst die Kritik an den Rechtsgrundlagen und den Methoden dieser Prozesse immer lauter wird“, zeige den Bischöfen, dass „der Wille zur Gerechtigkeit im amerikanischen Volke“ lebendig sei. 

Clay hatte bereits zuvor die Zahl der Todesstrafen reduziert und einige der Urteile ganz aufgehoben. Zeugenbefragungen und Untersuchungen folgten. Willis M. Everett, der Leiter der Verteidigung, intervenierte zugunsten seiner Mandanten beim Obersten Gerichtshof der USA, es habe sich nicht um einen fairen Prozess gehandelt. Die Klage wurde dort zwar abgewiesen, doch wurde eine Kommission unter dem texanischen Richter Gordon Simpson eingerichtet, die auch die weiteren Dachauer Prozesse überprüfte. Bezüglich des Malmedy-Prozesses wurde eine Umwandlung der verbliebenen Todesurteile in Haftstrafen empfohlen. Das Vorgehen der Kampfgruppe Peiper während des Krieges sei unter großem Druck auf die Einheit erfolgt, Aussagen im Vorfeld des Prozesses seien mit nicht akzeptablen Methoden erreicht worden. 

Schließlich befasste sich 1949 über mehrere Monate auch ein Ausschuss des US-Senats mit der Angelegenheit. Vielen Anschuldigungen, insbesondere bezüglich körperlicher Gewalt, wurde Gegenstandslosigkeit bescheinigt, aber andere, wie beispielsweise Scheinverhandlungen, musste man bestätigen.

Schließlich wurde keiner der im Malmedy-Prozess Verurteilten hingerichtet. Die letzte Haftentlassung erfolgte im Januar 1957. Eine endgültige, alle Seiten befriedigende Aufklärung der Vorwürfe gegen die US-Militärjustiz ist nie erfolgt.