19.04.2024

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Folge 20-21 vom 21. Mai 2021 / Asylpolitik / Erneute Pleite für Seehofer / Gericht rügt Rücknahmeabkommen des Bundesinnenministers – Abgeschobene Asylsucher sollen zurück

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 20-21 vom 21. Mai 2021

Asylpolitik
Erneute Pleite für Seehofer
Gericht rügt Rücknahmeabkommen des Bundesinnenministers – Abgeschobene Asylsucher sollen zurück
Norman Hanert

Das bayerische Verwaltungsgericht München hat in einem Eilbeschluss das Rücknahmeabkommen moniert, das Bundesinnenminister Horst Seehofer 2018 mit Griechenland abgeschlossen hat. Laut dem Beschluss vom 4. Mai muss die Bundesrepublik umgehend einen Syrer zurückholen, der vergangenes Jahr nach Griechenland abgeschoben worden war. 

Grundlage des Vorgehens waren Vereinbarungen, die der Bundesinnenminister mit Spanien und Griechenland getroffen hat. Die sogenannten Seehofer-Deals sehen vor, dass beide Länder „Geflüchtete“ binnen 48 Stunden zurücknehmen, wenn diese dort zuvor bereits einen Asylantrag gestellt haben. Im konkreten Fall war der Immigrant im August 2020 ohne Papiere durch die Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze in einem Zug aufgegriffen worden.

Gegenüber den Bundespolizisten erklärte der Syrer, er wolle in Deutschland einen Asylantrag stellen. Zuvor war ihm ein solcher Antrag in Griechenland abgelehnt worden. Statt der sofortigen Rückführung des Mannes nach Griechenland hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Deutschland ein „Dublin-Verfahren“ durchgeführt werden müssen. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach jeden Asylantrag prüfen und gegebenenfalls weiterleiten. Mit dem Eilbeschluss wachsen die europarechtlichen Zweifel, ob die Rückführungsvereinbarungen, die Seehofer mit Spanien und Griechenland getroffen hat, zu halten sind. Bereits im August 2019 hatte das Verwaltungsgericht München in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein nach Griechenland abgeschobener Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden muss.

Wieder auf dem Schreibtisch hat Seehofer auch das Thema Immigration über das Mittelmeer. Mit Beginn des frühsommerlichen Wetters ist die Zahl von Asylsuchern, die von Nordafrika über die zentrale Mittelmeerroute nach Italien gelangen, sprunghaft gestiegen. So sollen seit Jahresbeginn gut 10.700 Menschen über das Mittelmeer nach Italien gekommen sein. Zum Vergleich: Im Vor-Corona-Jahr 2019 hatten Italiens Behörden im gleichen Zeitraum nur 842 Einreisen regis­triert. Italiens Innenministerin Luciana Lamorgese hat inzwischen bei Seehofer und seinem französischen Amtskollegen Gérald Darmanin angemahnt, abgegebene Solidaritätsversprechen einzuhalten. Beide Innenminister hatten sich im August 2019 gegenüber Italien und Malta bereit erklärt, freiwillig Asylsuchende zu übernehmen, die über die Mittelmeerroute gekommen sind.