26.04.2024

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Folge 21-21 vom 28. Mai 2021 / Justiz / Mehr als 6000 Euro Gerichtskosten für Beschwerde / Einer Leipziger Mutter kommt die Ablehnung der Maskenpflicht für Kinder teuer zu stehen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-21 vom 28. Mai 2021

Justiz
Mehr als 6000 Euro Gerichtskosten für Beschwerde
Einer Leipziger Mutter kommt die Ablehnung der Maskenpflicht für Kinder teuer zu stehen
Erik Lommatzsch

Es gehört zu den großen Errungenschaften eines demokratischen Gemeinwesens mit klassischer Gewaltenteilung, dass man selbstverständlich auch gegen staatliche Verordnungen vor Gericht Klage erheben kann. Ein Fall aus Leipzig zeigt allerdings, wie problematisch es momentan in Deutschland ist, derartige staatsbürgerliche Rechte in Anspruch zur nehmen. Eine Mutter wollte sich gegen die Maskenpflicht ihrer Kinder an der Schule zu Wehr setzen. Vergleichbare Klagen wurden auch andernorts eingereicht, die Urteile waren uneinheitlich. 

Was den Leipziger Fall heraushebt, ist nicht die Entscheidung an sich, in der ein Familienrichter am Amtsgericht das Ansinnen der Mutter, die sich zumindest eine vorläufige Anordnung erhofft hatte, Mitte April abwies. Das Besondere sind die zusätzlichen Folgen für die Alleinerziehende. Mittels eines Gastbeitrags auf dem Blog Reitschuster.de wurde die Angelegenheit publik gemacht. Demnach steht die Frau nun exorbitanten, für sie wohl kaum zu stemmenden finanziellen Forderungen seitens des Staates gegenüber. Den Gegenstandswert in der „Familiensache“ setzte das Gericht mit 250.000 Euro an, womit auf die Mutter 6951 Euro Gerichtskosten zukommen. 

Der Verfahrenswert wurde zunächst auf 4.120.000 Euro beziffert. Zugrunde lagen laut Reitschuster.de „abenteuerliche Berechnungsmethoden“. Für jeden der über 1000 Schüler der beiden Schulen, die die Kinder der Frau besuchen, wurde ein Regelstreitwert angenommen, die entsprechende Multiplikation ergibt die hohe Summe. Zwar wurde diese dann vom Gericht halbiert, daraus ergaben sich aber immer noch Kosten von 30.711 Euro, die zu den 6951 Euro hinzukommen sollten. Bereits einen Tag später – das dünne Eis der ganzen Sache wird hier deutlich – wurde aufgrund der im Familienrecht vorhanden Höchstgrenze eine weitere Reduktion vorgenommen, was einen Endbetrag von nunmehr 18.654 Euro bedeutet.

Abschreckende Wirkung

Allerdings hat es damit noch nicht sein Bewenden. Das Gericht kündigte an, ein Verfahren gegen die Mutter einzuleiten, um festzustellen, ob sie „in der Lage sei, für das Kindeswohl richtige Erziehungsentscheidungen zu treffen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen lassen wollte“. Dabei könnte ihr sogar das Sorgerecht aberkannt werden. 

Selbst wenn die Beschlüsse revidiert werden sollten, ist die beabsichtigte abschreckende Wirkung auf diejenigen, die künftig mit den vorgesehenen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Anordnungen vorgehen wollen, unverkennbar. Dass negative Entscheidungen mit Kosten für Kläger verbunden sind, ist jedem einsichtig. Hier sind die Verhältnismäßigkeiten völlig außer Kraft gesetzt worden. Einige Juristen sprechen bereits von skandalöser Rechtsbeugung.