26.04.2024

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Folge 22-21 vom 04. Juni 2021 / Osthilfe / Subventionen und Missbrauch / Ein Konglomerat an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen führte ab 1931 zum großen Skandal

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-21 vom 04. Juni 2021

Osthilfe
Subventionen und Missbrauch
Ein Konglomerat an Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen führte ab 1931 zum großen Skandal
Wolfgang Kaufmann

Nach dem Ersten Weltkrieg befand sich Ostpreußen in einer überaus komplizierten Situation. Infolge des russischen Einmarsches im Jahre 1914 war es zu erheblichen Sachschäden in Höhe von 1,5 Milliarden Mark gekommen, für die das Reich nur Ausgleichszahlungen in Höhe von 625 Millionen Mark zu gewähren vermochte. Zudem sorgte der Frieden von Versailles für reichlich Ungemach: Die preußische Provinz wurde verkleinert und durch den neu geschaffenen Polnischen Korridor vom Rest des Reiches abgetrennt. Daraus resultierten sowohl Versorgungsschwierigkeiten als auch eine sinkende Konkurrenzfähigkeit der ostpreußischen Landwirtschaft, weil die Exklaven-Lage zur Verdoppelung der bisherigen Transportkosten führte. Außerdem hatte die Abwanderung der Landbevölkerung in die Industriegebiete im Westen des Reiches schon seit Ende des 19. Jahrhunderts zu Arbeitskräftemangel geführt. Und dann waren da noch die wachsenden Zinslasten, welche die Agrarbetriebe zu stemmen hatten, während zugleich die Preise für typische ostpreußische Produkte wie Roggen und Kartoffeln fielen.

Einsatz für staatliche Förderung

Daher wurden schon zum Anfang der 1920er Jahre Rufe nach einer Nothilfe laut. So setzte sich der ostpreußische Oberpräsident Ernst Siehr ab 1922 für staatliche Förderprogramme ein. Infolgedessen beschlossen die preußische Staatsregierung und auch die Regierung der Weimarer Republik 1926, den Gutsbetrieben in Ostpreußen und anderswo im Osten die Um- und Entschuldung durch eine Allgemeine Grenzhilfe zu erleichtern. Dazu kam ab 1928 die Ostpreußenhilfe, welche Krediterleichterungen, Frachtkostenerstattungen und die Senkung von Grundsteuern beinhaltete. Dem vorausgegangen war ein Versprechen des Reichskanzlers Wilhelm Marx vom September 1927, dass „die völlige Ausnahmestellung der ostpreußischen Grenzgebiete in einer entschiedenen Bevorzugung bei der Zumessung der Reichshilfe zum Ausdruck kommen muss“. Es folgte am 18. Mai 1929 die Verabschiedung des Ostpreußengesetzes. Das ebnete den Weg für weitere staatliche Zuschüsse zugunsten der Landwirtschaft in der vom Reich abgeschnürten Provinz. Allerdings erforderte die Weltwirtschaftskrise dann bald noch weitere Maßnahmen. Daraufhin entstand bis 1933 ein Wirrwarr von 61 Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sowie 60 amtlichen Erlassen, darunter das Osthilfegesetz vom 31. März 1931 zur Entschuldung von Agrarbetrieben im gesamten ostelbischen Raum.

Pressevorwürfe wurden laut

Diese Maßnahmen erzielten durchaus Wirkung. Gleichzeitig lud das größte Subventionsprogramm der Weimarer Republik aber auch zum Missbrauch ein. „Das Ganze ist eine Mischung von Korruption, Hintertreppe und Günstlingswirtschaft“, schrieb der Publizist Harry Graf Kessler damals in sein Tagebuch. Daraus entwickelte sich schließlich der Osthilfeskandal, welcher Deutschland in der Zeit vor Hitlers Machtantritt in Atem hielt. 

Im Juni 1931 wurden erste Vorwürfe in der Presse laut, die sich bald auch gegen den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg richteten: Dieser sei bei der Zuteilung öffentlicher Mittel ebenfalls auf juristisch und moralisch anrüchige Weise begünstigt worden. Am 27. November 1932 startete dann Hindenburgs einstiger Stellvertreter in der Obersten Heeresleitung, Erich Ludendorff, in seinem Blatt „Volkswarte“ eine Kampagne, in deren Rahmen er auf Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung des hindenburgischen Familienstammgutes Neudeck verwies und dem Reichspräsidenten Beeinflussbarkeit durch „bestimmte Kreise“ vorwarf. Der ließ daraufhin ganz knapp verkünden, dass „die Verdächtigungen gegenstandslos seien und man bewusst auf offizielle Dementis verzichte“.

Luxusautos und Rennpferde

Doch damit war der Skandal beileibe nicht ausgestanden – weder für Hindenburg noch für die Großagrarier im Osten des Reiches. Am 13. Januar 1933 nahm der Reichstag einen Antrag der Deutschen Zentrumspartei an, wonach dem Parlament umgehend mitzuteilen sei, „welche Geldbeträge dem Großgrundbesitz einerseits und den mittleren und kleineren Betrieben andererseits aus der Osthilfe zugeflossen sind“. 

Sechs Tage später enthüllte der Zentrumsabgeordnete Joseph Ersing im Haushaltsausschuss Einzelheiten über die Vergeudung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit der Osthilfe, wobei er laut einer Mitschrift seiner Rede forderte: „Wenn die vom Reich gegebenen Gelder nicht zur Abdeckung von Schulden, sondern zum Ankauf von Luxusautos und Rennpferden und zu Reisen an die Riviera verwendet würden, dann müsse das Reich die Rückzahlung der Gelder verlangen.“ Anschließend legte Ersing den Finger noch tiefer in die Wunde: „Die Großgrundbesitzerkreise seien bemüht, eine weitere parlamentarische Verhandlung unmöglich zu machen. Deshalb werde hinter den Kulissen die stärkste Aktivität für eine sofortige Auflösung des Reichstages entfaltet.“

Dazu kam es zwar nicht, jedoch wurde der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Osthilfe im Nachgang zu Hitlers Ernennung zum Reichskanzler durch Hindenburg am 3. Mai 1933 aufgelöst, wobei sich in seinem Abschlussbericht plötzlich keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten mehr fanden.