16.04.2024

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Folge 22-21 vom 04. Juni 2021 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-21 vom 04. Juni 2021

Leserforum

Lufthoheit über Kinder

Zu: Ein überflüssiges Projekt (Nr. 19) und: Ein Keil zwischen Eltern und Kindern (Nr. 19) 

Ob der SPD-Möchtegernkanzler Olaf Scholz gedient hat, weiß ich nicht, aber aus der militärischen Terminologie scheint ihm doch der Begriff Lufthoheit geläufig zu sein. 

Lufthoheit bedeutet jedoch, das Gefechtsfeld durch seine Luftwaffe so unter Kontrolle zu halten, dass sich nur noch die eigenen Truppen bewegen können, der Gegner aber sich tatenlos in die Deckung vergraben muss. 

Auf das Gefechtsfeld der Gesellschaftspolitik übertragen, kann „Lufthoheit über den Kinderbetten“ also nur bedeuten, erzieherische und prägende Einflüsse auf Kinder durch Eltern und Familie, Sitte und Brauchtum, Tradition, Religion niederzuhalten oder auszuschalten, sodass Kinder und Jugendliche allein der Beeinflussung, der Formung und Lenkung, der Indoktrination durch die jeweils herrschenden politischen Kräfte ausgesetzt sind. Mit anderen Worten: sich der Kinder bemächtigen, um die eigene Macht zu festigen. Solche Bestrebungen sind freilich keineswegs neu, soll doch schon einer unserer Altvorderen gelehrt haben: „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft.“ 

Frage: Wie lange wird es dauern, bis der Änderung des Artikels 6 Grundgesetz ein Kinderrechtdurchsetzungsgesetz folgt?

Edelbert Breu, Sulzbach-Rosenberg






Ein guter Rat an die Grünen

Zu: Baerbocks Kompetenzen (Nr. 19)

Die grüne Richtung stimmt. Ein „weiter so wie bisher“ in Sachen Umweltpolitik darf es schon wegen der Verantwortung für die Folgegenerationen nicht geben. Deutschland hätte mit einer Kanzlerin Baerbock (Spitzname Trampolin-Anna) eine echte Chance auf einen Neuanfang, wenn die Fundamentalisten dieser Partei nicht alles im Ansatz zerstören. Das betrifft vor allem die Gesellschaftspolitik. Hier ist der Bedarf an einer multikulturellen Gesellschaft bei vielen schon lange gedeckt. Integration statt weiterer Zuwanderung muss der Vorrang erteilt werden. Darauf sollten auch die Grünen Rücksicht nehmen, wenn sie ihren Traum vom Berliner Kanzleramt nicht schon vorzeitig ad acta legen wollen. 

Claus Reis, Schwabach in Franken






Der Pakt mit Bismarck 

Zu: Keine Blaupause für das Versailler Diktat (Nr. 18)

Als frankophoner Schweizer nicht für die guten Seiten Preußens einzustehen wäre gelogen. Frankreich brauchte etwas, um die Pariser Kommune zu brechen. Etwas, das sie absorbierte.

Die Angst dieser Kommunarden vor den Preußen schürend, machte die französische Exilregierung gemeinsame Sache mit Bismarck, zumeist unter den Liberalen. Denen ging es bloß darum, die Totalitären auszuradieren. Bismarck aber verlangte mehr für diesen Pakt mit dem Teufel. Er wünschte dafür alles; schwang sich selbst zum Totalitären.

Und gerade das machte den Europäern Angst, hatten sie ihn doch schon zur Genüge erlebt, in Form von religiöser Intoleranz. Den Deutsch-Nationalen fehlte einfach das Feingefühl für die gemeinsame Sache: Denn sie hatten ja noch ihren „Gott“, den Kaiser.

R. Kocher, Kyritz






Unbeugsamer Richter

Zu: Gerhard Strate: „Ein skandalträchtiges Vorgehen“ (Nr. 18)

Innerhalb von nicht einmal zwei Jahren stellt sich in unserer Republik – vielleicht Corona-bedingt – unser Werte- und Rechtssystem immer mehr selbst in Frage. Wer käme auf die Idee, dass es einem bundesdeutschen Richter in den Sinn käme, das Recht, nachdem er täglich Recht sprechen soll, zu beugen?

Der Richter Christian Dettmer ist nun Beschuldigter (wegen seines Urteils, dass eine Weimarer Schule ihre Schüler nicht zur Masken-, Abstands- und Testpflicht sowie zum Homeschooling zwingen darf, d. Red.) und hat alle Rechte, die ihm als solchem zustehen. Er hat etwas sehr Kluges getan, indem er sich einen der profiliertesten Anwälte dieser Republik genommen hat, nämlich den sehr nüchtern abwägenden Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate. 

Strate erkennt in dem bisher abgelaufenen Vorfall ein skandalträchtiges Vorgehen, und damit dürfte er auch Recht behalten, denn die Begründung des von Richter Dettmer gefällten Urteils ist so außergewöhnlich penibel und ausgewogen, dass inzwischen auch Obergerichte in dieser Republik seiner im Urteil vertretenen Ansicht gefolgt sind. 

Trotz allem ist beschämend, wie ein Richter, der durch unser Grundgesetz in seiner richterlichen Unabhängigkeit besonders geschützt ist, Opfer in dieser für ihn herabsetzenden Form werden kann. Es lässt sich im Prinzip nur mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft erklären, die in dieser, wie Strate erkennt, skandalträchtigen Form einen unbescholtenen Juristen demontiert.

Wir haben in Deutschland ein Willensstrafrecht, das heißt, es muss in einem Strafverfahren die Frage geklärt werden, was der Täter zum Zeitpunkt der Straftat gewollt hat. Man kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass Richter Dettmer, als er seine Urteilsschrift verfasst hat, von dem Willen beseelt war, eine Straftat begehen zu wollen. Wenn er in seinem Urteil festgestellt hat, dass im Frühjahr 2020 weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland ein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“ geherrscht hat und auch keine Gefahr bestand, dass unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde, noch dass die Zahl der Todesfälle in „vollkommen andere Dimensionen“ steigen würde, ist das eine Feststellung, die auch jedermann ohne juristische Ausbildung zum Zeitpunkt dieser Urteilsabfassung möglich war. 

Es war ihm also gar nicht möglich, die ihm hier vorgeworfene Straftat zu begehen, und er war als Richter logischerweise auch für diese Entscheidung sachlich und örtlich zuständig, weil die für eine Verwaltungsrichterliche Entscheidung bestehende Zuständigkeit bestenfalls dann gegeben gewesen wäre, wenn dieser behauptete Notstand bestanden hätte. Ein Staatsanwalt mit Abstand zur Sache hätte somit alle vorliegenden Strafanzeigen wegen fehlender strafrechtlicher Voraussetzungen vom Tisch wischen müssen. 

Für den Beobachter bleibt nur zu hoffen, dass Rechtsanwalt Strate dieses Verfahren möglichst zügig zu einem für seinen Mandanten erträglichen Ende führt und es ihm gelingt, die Initiatoren dieser skandalträchtigen Inszenierung gegen den Richter Dettmer zu entanonymisieren. 

Rudolf Neumann, Torsas/Schweden






eine grüne Zukunft

Zu: Wenn Journalismus aufhört und PR beginnt (Nr. 17)

Von Anbeginn ihrer Kanzlerschaft gelang es Angela Merkel, die Union in Richtung Rot-Grün weichzuzeichnen und alle politischen Widersacher (Merz, Guttenberg …) wegzubeißen. Selbst ihre Forderung, die Wahl in Thüringen rückgängig zu machen, wurde hingenommen. Das Wahlergebnis der Bürger – nichts als Makulatur. Um den unentschlossenen Wählern die Entscheidung zu erleichtern, überbieten sich die durch Rundfunkgebühren bezahlten Sender darin, die Galionsfigur der Grünen, Annalena Baerbock, in den strahlendsten Farben darzustellen. 

Der letzte deutsche Kaiser versprach dem Volk vor dem Ersten Weltkrieg: „Ich führe Euch herrlichen Zeiten entgegen.“ Das Gleiche haben wir von den Grünen zu erwarten. Mitten im Wahlkampfgetöse meldet sich ein großartiger Kandidat, der für die CDU/CSU in den Bundestag gewählt werden möchte: Hans-Georg Maaßen wäre der beste Kanzlerkandidat für die Zukunft der CDU/CSU. 

Bärbel Ballhorn, Aschersleben