20.04.2024

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Folge 25-21 vom 25. Juni 2021 / Vorläufer / Kontrolle durch den Soldatenkönig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-21 vom 25. Juni 2021

Vorläufer
Kontrolle durch den Soldatenkönig

Vorläufer des 1950 in Frankfurt am Main etablierten Bundesrechnungshofes waren die General-Rechen-Kammer, die der bekanntermaßen sparsame preußische „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. 1714 geschaffen hatte, sowie die Ober-Kriegs- und Domänen-Rechenkammer beziehungsweise Preußische Oberrechnungskammer, die ab 1871 dann auch als Rechnungshof des Deutschen Reiches fungierte. Dazu kamen nach dem Zweiten Weltkrieg noch der Rechnungshof für Sonderaufgaben und der Rechnungshof im Vereinigten Wirtschaftsgebiet hinzu.

Als Institution zur externen Finanzkontrolle ist der Bundesrechnungshof (BRH) kein Teil der Exekutive und untersteht daher auch nicht der Bundesregierung. Ebenso kann das Parlament als Legislative dem Bundesrechnungshof keinerlei Weisungen erteilen, sondern lediglich Bitten äußern. Und zur Judikative gehört der BRH ebenfalls nicht, weil er selbst bestimmen kann, was er wie prüft. Seine Mitglieder sind dabei richterlich unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. 

Anregungen hinsichtlich vorhandener Missstände, denen er dann auf den Grund geht, entnimmt der BRH oft der Presse. Dazu kommen schriftliche und telefonische Hinweise von besorgten Bürgern, von denen pro Tag durchschnittlich vier bis fünf eintreffen. W.K.