19.04.2024

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Folge 25-21 vom 25. Juni 2021 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-21 vom 25. Juni 2021

Meldungen

Umstrittene Staatstrojaner 

Berlin – Der Bundestag hat am 10. Juni Grünes Licht für den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern seitens der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes gegeben. Durch das „Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ sowie das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ erhielten die beiden Sicherheitsbehörden jetzt ganz offiziell die Befugnis, Späh- und Abhörsoftware auf den Computern und Smartphones von Verdächtigen zu installieren, um zum Beispiel auch verschlüsselte Nachrichten über Dienste wie WhatsApp mitzulesen. Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen – die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Kritikern zufolge ist die Verwendung der Staatstrojaner nicht nur verfassungswidrig, sondern auch eine Gefahr für die IT-Sicherheit hierzulande, weil die Behörden dabei technische Hintertüren nutzen, statt diese im Interesse der Allgemeinheit zu schließen.W.K.





Kemmerich ist wiedergewählt

Erfurt – Die Thüringer FDP hat am 12. Juni ihren Landesvorsitzenden Thomas Kemmerich wiedergewählt. Der 56-Jährige erhielt 66,7 Prozent der abgegebenen Stimmen. Sein Gegenkandidat Hagen Hultzsch aus Weimar bekam 28,5 Prozent. 31 der 145 Delegierten übten bei der Wahl Stimmenthaltung. Kemmerich schloss nicht aus, auch als Spitzenkandidat zur Landtagswahl anzutreten, sollte dieser zeitgleich mit der Bundestagswahl im September stattfinden. FDP-Generalsekretär Volker Wissing hatte Ende 2020 angekündigt, den Thüringer Parteifreunden keine Unterstützung zu geben, sollten diese Kemmerich erneut zum Spitzenkandidaten machen. Kemmerich war im Februar 2020 mit Stimmen von CDU und der AfD zum Ministerpräsidenten in Thüringen gewählt worden. Nach starkem politischen Druck auch aus der eigenen Partei war Kemmerich bereits nach wenigen Tage wieder zurückgetreten.N.H.





Klage gegen EU-Fonds

Berlin – Die Bundestagsfraktion der Linkspartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen den Europäischen Verteidigungsfonds eingereicht. Das Förderprogramm für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte ist mit knapp acht Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ausgestattet. Da der Fonds eine militärische Aufrüstung finanziert, widerspricht er nach Ansicht der Linken den EU-Grundlagenverträgen. Gestützt wird diese Sichtweise durch ein Rechtsgutachten, das die Fraktion der Links-Partei im sogenannten EU-Parlament im Jahr 2018 in Auftrag gegeben hatte. Laut dem Verfasser des Gutachtens, Andreas Fischer-Lescano von der Universität Bremen, verbietet der Vertrag von Lissabon ausdrücklich die Finanzierung von Militär- oder Verteidigungsvorhaben aus dem EU-Haushalt. Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers gilt dies unabhängig davon, welche Begründung herangezogen wird.N.H.